Detail

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Carpe Ventos Energie GmbH (Az.: 2916/2022)

Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 10, 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl I. S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) wird die Entscheidung vom 20.03.2024 über den Antrag von der Firma Carpe Ventos Energie GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 135 m, einer Gesamthöhe von 193 m und einer Kapazität von jeweils 4.200 kW öffentlich bekannt gemacht:

 

I. Verfügender Teil des Bescheides (Tenor):

Auf Grund des § 4 in Verbindung mit § 10 BImSchG und Nr. 1.6.2 der des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteile ich hiermit nach Maßgabe dieses Bescheides unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 EP3 E3 TES mit einer Nabenhöhe von 135 m, einer Gesamthöhe von 193 m über Grund und einer Nennleistung von je 4.200 kW.

 

Standorte der zwei Anlagen:

WEA A
26639 Wiesmoor, Gemarkung: Wiesmoor, Flur 29, Flurstück 65
Koordinate: ETRS89: RW 419.384; HW 5.916.100

 

WEA C
26639 Wiesmoor, Gemarkung: Wiesmoor, Flur 29, Flurstück 29
Koordinate: ETRS89: RW 419.694; HW 5.916.130

 

Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere die nach der NBauO erforderliche Baugenehmigung, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG.

Alle in den vorgelegten Gutachten und Typenprüfungen aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind zu erfüllen. Die Gutachten und die Typenprüfungen sind Bestandteil dieser Genehmigung und die dort beschriebenen Maßnahmen/Empfehlungen umzusetzen. Die in den Prüfberichten geforderten Abnahmen sind entsprechend dem Baufortschritt durchzuführen.

Für diese Genehmigung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben, die vom Antragsteller zu tragen sind. Wegen der Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Bescheid.

 

II. Nebenbestimmungen und Hinweise des Bescheides:

Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und Hinweisen versehen.

 

III. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, erhoben werden.

 

IV. Auslegung

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen können in der Zeit

vom 19.04.2024 bis 03.05.2024

bei den folgenden Stellen eingesehen werden:

Landkreis Aurich
Kirchdorfer Straße 7-9
Zimmer-Nr. 111
26603 Aurich

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04941/16-6041, 16-6042 oder 16-6043

 

Stadt Wiesmoor

Hauptstraße 193
Zimmer-Nr. 205
26639 Wiesmoor

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr
Donnerstag auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04944/305142

 

Gemeinde Friedeburg

Friedeburger Hauptstraße 96
Zimmer-Nr. 24
26446 Friedeburg

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04465/8067312

 

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=A4D77349-FE79-47AA-AAAE-D3A655742C9E eingesehen werden.

 

V. Hinweise

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich, Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, angefordert werden.

 

Aurich, den 12.04.2024

Landkreis Aurich

Der Landrat