Fleischhygiene

Grundsätzlich unterliegen alle zu schlachtenden Nutztiere (hauptsächlich Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel) in Deutschland der sogenannten "Schlachttier- und Fleischbeschau".

Das hat zur Folge, dass jedes Tier rechtzeitig vor der Schlachtung einer  Lebenduntersuchung (Schlachttieruntersuchung) unterzogen werden muss. Hierbei wird der gesundheitliche Zustand des Tieres beurteilt und entschieden, ob das Tier überhaupt geschlachtet werden darf. Im Anschluss an die Schlachtung erfolgt dann die eigentliche Untersuchung des Fleisches auf seine Genusstauglichkeit für den Verbraucher (Fleischuntersuchung).

Diese Untersuchungstätigkeiten werden im Landkreis Aurich von 13 Fleischbeschautierärzten sowie 2 Fleischkontrolleuren durchgeführt. Dabei wird der Einsatz des Untersuchungspersonals vom Veterinäramt koordiniert.

Im Anschluss an jede Fleischbeschau wird das Fleisch entweder als "tauglich" oder "untauglich" für den menschlichen Genuss beurteilt und erhält einen entsprechenden Bewertungsstempel.

Nur tauglich beurteiltes Fleisch gelangt in die Nahrungsmittelkette. Innerhalb des Landkreises existieren derzeit noch 8 gewerbliche Schlachtstätten.

Neben den gewerblichen Schlachtungen ist es nach wie vor zulässig, eigene Tiere für den Verbrauch im eigenen Haushalt (keine Abgabe oder Verkauf an Dritte) zu schlachten (Hausschlachtung). Auch hier muss eine amtliche Beschau erfolgen. Diese erstreckt sich auf die Fleischuntersuchung und die Trichinenuntersuchung bei Schweinen. Bei lebenden Tieren, bei denen der Besitzer vor der Schlachtung Merkmale feststellt, die bedenklich sein könnten, ist eine amtliche Lebenduntersuchung vorzunehmen.

Die Telefonnummer des für Ihren Ort zuständigen Fleischbeschauers können Sie im Veterinäramt erfragen.

Neben der eigentlichen Schlachttier- und Fleischbeschau werden durch das genannte Fleischuntersuchungspersonal auch Proben für eine Untersuchung auf Rückstände wie z. B. Antibiotika, Pestizide oder Mittel zur Parasitenbekämpfung sowie zur Untersuchung auf BSE (erfolgt nur bei älteren Rindern und bei Schafen oder bei Verdacht) gezogen.