Kinder, Jugend und Familie

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Unter diesem Leitsatz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes  stellt das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Vielzahl von unterstützenden Angeboten zur Verfügung.

Ziel des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist es,

  • junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligung zu vermeiden und abzubauen
  • Eltern bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen
  • beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Infrastruktur in unserem Landkreis aufzubauen und zu erhalten