Ordnungsabteilung

Die Aufgaben der Ordnungsabteilung sind naturgemäß geprägt durch zahlreiche rechtliche Vorgaben, die dazu dienen, den Bedürfnissen der Kreisbevölkerung nach Sicherheit und Ordnung gebührend Rechnung zu tragen. Neben Vorsorgemaßnahmen und regulierenden Eingriffen gewinnt dabei der Dienstleistungscharakter, also die Bereitschaft und Fähigkeit für einen kundenorientierten Service, zunehmend an Bedeutung.

Organisatorisch werden in der Ordnungsabteilung folgende Bereiche bearbeitet:

  • Ordnungsrecht
  • Gewerberecht
  • Jagd- und Waffenrecht
  • Ausländerbehörde
  • Kommunaler Schadenausgleich