Windenergie

Naturschutz: Windkraftanlagen sind aus Naturschutzsicht nicht immer unbedenklich. So können Windkraftanlagen eine Vertreibungswirkung auf rastende Vögel ausüben und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Es sollte daher versucht werden, Windkraftanlagen an möglichst unproblematischen, vorbelasteten Standorten gebündelt zu errichten. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist nach dem Naturschutzrecht als Eingriff in Natur und Landschaft zu werten. Die Antragsteller haben die Pflicht, Ausmaß und Schwere des Eingriffes in Natur und Landschaft fachgutachterlich zu untersuchen und Maßnahmen zur Kompensation dieses Eingriffs vorzuschlagen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen). Nähere Informationen hierzu erteilt das Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz (untere Naturschutzbehörde).

Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen hat der Niedersächsische Landkreistag herausgegeben.