Koordinierungsstelle Gesundheitsförderung und Prävention

Die Kommunen sind seit Einführung des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst zu aktiver kommunaler Gesundheitspolitik in eigener Verantwortung verpflichtet (§ 4 NGöGD Prävention und Gesundheitsförderung). Ein Schwerpunkt der Arbeit der Gesundheitsämter liegt daher auch im Initiieren und Koordinieren von Leistungen anderer.

Unter dieser Berücksichtigung hat der Landkreis Aurich eine „Koordinierungsstelle Gesundheitsförderung und Prävention“ am Amt für Gesundheitswesen eingerichtet, die u. a.

  • Präventionsangebote der Region bündelt und sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt
  • gesundheitsbezogene Bedarfe in der Bevölkerung ermittelt
  • Arbeitsformate zu speziellen Themen und für gesonderte Zielgruppen einrichtet, in denen interdisziplinäre Akteure beteiligt werden
  • die Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen unterstützt
  • Veranstaltungen zu gesundheitsförderlichen Themenbereichen organisiert

Die BZgA und das GKV-Bündnis fördern diese Arbeit zum Aufbau einer solchen kommunalen Struktur, um das Thema der kommunalen Gesundheitsförderung langfristig im Landkreis Aurich zu verankern.