Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche

Das Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche ist dem Baudezernat, Dez. IV, des Landkreises Aurich zugeordnet. Das Amt ist im Dienstgebäude in Georgsheil, Gewerbestraße 61, 26624 Südbrookmerland, untergebracht. Neben der Verwaltung ist hier auch die Kreisstraßenmeisterei ansässig.

Kreisstraßen

Vorrangige Aufgabe ist hier die Planung und der Bau von Kreisstraßen, Radwegen und Brückenbauwerken sowie die Unterhaltung des bestehenden Kreisstraßennetzes. Der Landkreis Aurich ist z. Zt. Straßenbaulastträger und damit zuständig für 400 km Kreisstraßen und 230 km Radwege an Kreisstraßen.

Planung und Bau beziehen sich im Wesentlichen auf den Ausbau des vorhandenen Straßennetzes, die Entschärfung von Unfallschwerpunkten, z. B. durch Umgestaltung von Kreuzungen in Kreisverkehrsplätze, und den Ausbau des Radwegenetzes.       
Der Bereich Neubau umfasst vor allen Dingen:

  • die Planung
  • die Antragstellung für die Finanzierung
  • die Planfeststellung
  • den Grunderwerb
  • die Ausschreibung
  • die Baudurchführung
  • die Abrechnung von Baumaßnahmen  

Als Straßenbaulastträger ist das Amt zuständig für die Unterhaltung und den Betrieb des Straßennetzes. Das umfasst die erforderlichen Unterhaltungs- und Pflegearbeiten, die Sicherstellung des Winterdienstes sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Straßengesetz. Daneben werden Genehmigungen bzw. Verträge für die Nutzung des Straßengeländes bearbeitet, z. B. für das Anlegen von Zufahrten zu Kreisstraßen.

Der attraktive Aus- und Umbau der ÖPNV-Haltestellen und deren Unterhaltung werden ebenfalls von hier betrieben.
Im Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche werden außerdem die für Straßenbauprojekte notwendigen Planfeststellungsverfahren durchgeführt, soweit es sich um Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen handelt. Für Bundesstraßen gilt dies nur eingeschränkt.

Wasserwirtschaft

Der Landkreis als Untere Wasserbehörde nimmt die vielfältigen Aufgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Niedersächsischen Wassergesetz wahr. Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage für Menschen sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen.

Der Gewässerschutz bezieht sich sowohl auf oberirdische Gewässer wie auch auf das Grundwasser. Wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Überwachung einer geordneten Abwasserbeseitigung. Dies betrifft neben den kommunalen Kläranlagen insbesondere auch die Kleinkläranlagen. Im Landkreis Aurich werden ca. 13.500 Kleinkläranlagen betrieben. Nur wenn sie laufend dem neuesten Stand der Technik angepasst werden, ist eine ausreichende Gewässerqualität zu erreichen.
Zur Abwehr von möglichen Gefahren für die Gewässer, z. B. durch Ölunfälle oder auch unzulässige Gewässerbenutzungen, sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Wasserbehörde in einem Bereitschaftsdienst organisiert, um jederzeit die notwendigen Maßnahmen zur Reinhaltung der Gewässer zu veranlassen. Außerdem werden Genehmigungen, die sich auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beziehen, z. B. für Hoftankstellen, erteilt.
Wichtiger Baustein des Gewässerschutzes ist die Grundwasserbewirtschaftung. Die mit der Bewilligung für die Trinkwassergewinnung einhergehende Ausweisung von Wasserschutzgebieten stellt dabei eine Hauptaufgabe dar.
Neben dem Gewässerschutz hat die Untere Wasserbehörde vor allen Dingen auch für einen geregelten Wasserabfluss zu sorgen. Dabei wird sie bereits im Vorfeld bei der Ausweisung neuer Bau- oder Gewerbegebiete durch die Genehmigung von Oberflächenentwässerungsplänen tätig.  Daneben werden Genehmigungen z. B. für Verrohrungen bzw. Verfüllungen und Ausbauten von Gewässern erteilt. Überwacht wird auch die notwendige Unterhaltung der Gewässer. Dazu hat der Landkreis Aurich eine eigene Schau- und Unterhaltungsverordnung erlassen.

Küstenschutz

Als Küstenkreis mit einer Hauptdeichlinie von ca. 77 km legt der Landkreis Aurich als zuständige Deichbehörde ein großes Augenmerk auf den Insel- und Küstenschutz. In Zusammenarbeit mit den Deichachten und den ansonsten für den Küstenschutz zuständigen Behörden werden die notwendigen Maßnahmen begleitet, dazu zählen z. B. die jährlich im Frühjahr und Herbst durchzuführenden Deichschauen sowie die Genehmigung von Maßnahmen am Deich und im Deichvorland. Eine große Herausforderung stellt dabei die zukünftige Anpassung des Küstenschutzes im Hinblick auf den Klimawandel dar.