Kreiselternrat

Während die Elternmitwirkung auf schulischer Ebene sich auf die Aufgaben und Probleme an der eigenen Schule konzentriert, sind die Elternvertretungen auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene gefordert, über ihre Schule, ihre Schulform hinaus für die Eltern ihres Gebietes einzutreten, an der kommunalen und landespolitischen Gestaltung der Bildung teilzunehmen.

Im Landkreis Aurich wird ein Kreiselternrat gebildet. Dabei wählen alle Schulelternräte aller Schulen im Kreisgebiet aus ihrer Mitte zunächst alle zwei Jahre zwei Delegierte für die Delegiertenversammlung zur Wahl des Kreiselternrates. Zu dieser Delegiertenversammlung lädt der Landkreis Aurich ein. Die Delegierten wählen dann die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreiselternrates Aurich. Nur diese bilden den Kreiselternrat.

  • Schulformen mit 4 - 9 Schulen innerhalb des Kreisgebietes Aurich wählen 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder.
  • Schulformen mit 10 - 24 Schulen wählen 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder.
  • Schulformen mit 25 oder mehr Schulen wählen 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder.

Schulformen mit bis zu 3 Schulen innerhalb des Kreisgebiets wählen unmittelbar, d. h. keine Delegierten, sondern direkte Mitglieder. Dieses ist beim Landkreis Aurich bei den Gymnasien, Oberschulen, Berufsbildenden Schulen und Schulen in freier Trägerschaft der Fall.

Ausländische Erziehungsberechtigte wählen ein zusätzliches Mitglied, wenn mehr als 3 ausländische Elternvertreter bei der Wahl anwesend sind.

 

Die Aufgaben des Kreiselternrates und auch der Gemeindeelternräte bzw. Stadtelternräte ergeben sich aus § 99 NSchG, demnach erörtern sie alle Dinge, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. 

Dazu gehören Unterrichtsversorgung und Ausstattung von Schulen, Schulentwicklungsplanung und Schülerbeförderung, aber auch die Unterstützung der Schulelternräte, Fortbildung und Information von Elternvertretern usw. Jeder Kreiselternrat bestimmt seine Aufgaben selbst. Aus seiner Mitte schlägt der Kreiselternrat ein stimmberechtigtes Mitglied und einen Stellvertreter für den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Aurich vor.

Alle Schulträger und die Schulbehörde haben gegenüber dem Kreiselternrat die Pflicht, Auskünfte von sich aus zu erteilen und rechtzeitig die Möglichkeit zu Stellungnahmen und zu Vorschlägen zu geben. Dies ist besonders wichtig im Falle schulorganisatorischer Entscheidungen nach § 106 NSchG, dort geht es um die Errichtung, Erweiterung, Einschränkung, Zusammenlegung, Teilung oder Aufhebung von Schulen. Dies wird in Zukunft bei zurückgehenden Schülerzahlen besonders bedeutsam. 

Der Kreiselternrat Aurich besteht in der Wahlperiode 2020-2022 aus 25 Mitgliedern

Für Anfragen, Wünsche und Anregungen an den Kreiselternrat Aurich wenden Sie sich bitte an das Amt für Schulen und Informationstechniken, Telefon: 04941 16-4006. Ihr Anliegen wird von dort an den Kreiselternrat weitergeleitet.