Bodenschutz

Der Boden stellt für den Menschen neben Wasser und Luft eine unverzichtbare Lebensgrundlage dar, die nicht unendlich vermehrbar ist und auch nur eine begrenzte Belastbarkeit aufweist. Bei allen geplanten Einwirkungen auf den Boden ist der Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit ihm zu beachten Eine einmal eingetretene Schädigung des Bodens ist nicht oder nur mit einem sehr großen Aufwand wieder zu beseitigen.

Es ist zu unterscheiden zwischen einer schleichenden Verunreinigung (Anreicherung von Schadstoffen über einen längeren Zeitraum wie z.B. Tropfverluste an Tanksäulen) oder einem plötzlich eintretenden Schadensereignis (z.B. Havarie im Straßenverkehr oder auf einer Industriefläche)

 

Der Bodenschutz hat im Jahre 1998 im „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - (BBodSchG) und 1999 in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - (BBodSchV) eine einheitliche gesetzliche Grundlage erhalten.

Auf Landesebene erfolgte darüber hinaus im Jahr 1999 die Einführung des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG).

Seit 2005 gibt es zudem die Niedersächsische Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (NBodSUVO), die über ein förmliches Anerkennungsverfahren die Zuverlässigkeit und Sachkunde von Sachverständigen und Laboratorien regelt. Informationen über zugelassene Gutachter sind über das IHK-Sachverständigenverzeichnis unter dem Stichwort "Boden" erhältlich.

 

Damit wurde das Schutzgut Boden nach den Medien  Wasser, Natur und Luft als letztes Glied des Umweltrechtes unter Schutz gestellt.