Wir sind das Amt für Gesundheitswesen

In den letzten Jahren wurde das Amt für Gesundheitswesen des Landkreises Aurich hauptsächlich mit der Pandemiebewältigung in Verbindung gebracht, doch es ist weitaus vielseitiger. Über die umfangreichen Tätigkeitsfelder informiert die Behörde nun zum offiziellen „Tag des Gesundheitsamtes“ am 19. März.

Grundsätzlich setzen sich die Gesundheitsämter für den Schutz, die Hilfe und die Förderung der Gesundheit ihrer Bevölkerung ein. Die Aufgaben werden vom gesetzlichen Auftrag und den Vorgaben des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt bestimmt.

Im Landkreis Aurich besteht das Amt für Gesundheitswesen aus den zwei Standorten Aurich und Norden und umfasst mehr als 70 Mitarbeitende, die in vielen unterschiedlichen Abteilungen tätig sind.

Amtsärztlicher Dienst

Das Tätigkeitsspektrum des amtsärztlichen Bereiches ist sehr vielseitig. Hierzu zählen unter anderem die Untersuchungen zur Dienstfähigkeit für Lehrer*innen, Hochschulprofessor*innen und Richter*innen, das Erstellen von Gutachten, beispielsweise für das Jobcenter, sowie das Erstellen von Gesundheitszeugnissen bei Adoptionen oder die Durchführung von Fahreignungsuntersuchungen. Unterstützung erfahren die Mediziner*innen neben Werkvertragsärzt*innen aus dem Landkreis Aurich ebenso durch die medizinischen Verwaltungskräfte. Diese kümmern sich beispielsweise um die Terminierungen und das Vorbereiten der ärztlichen Sprechstunden, die Dokumentation während der körperlichen und psychischen Befunderhebung sowie das anschließende Niederschreiben von Gutachten und Stellungnahmen, wie ärztliche Betreuungsgutachten für die Amtsgerichte. Durchführung von Seh- und Hörtestes gehören ebenso zu den Aufgaben der med. Fachkräfte, wie die Vorbereitung von Impfungen und Blutentnahmen (z. B. bei Vaterschaftstests).

Eine weitere Aufgabe ist die psychologische Begutachtung für Erwachsene und Auszubildende, z. B. im Auftrag des Jobcenters mit der Erstellung von Gutachten über die Erwerbs-, Ausbildungsfähigkeit oder Förderungsnotwendigkeit der Klienten. Die Diagnostik psychischer Störungen, Feststellung von Fähigkeiten und  Leistungseinschränkungen und Beratung zu therapeutischen, medizinischen oder beruflichen Möglichkeiten stehen dabei im Mittelpunkt. Zur Anwendung kommen standardisierte diagnostische Befragungen und Tests, aber natürlich auch Intuition und viel Erfahrung. Im Rahmen der Beratungsfunktion werden vereinzelt Gespräche im Zusammenhang mit einer akuten Krisenintervention durchgeführt, indem dann weitere Schritte des Vorgehens für die Klienten besprochen werden.

Verwaltung des Amtes für Gesundheitswesen

Weitere Kolleg*innen der Verwaltung kümmern sich um Entschädigungsleistungen, die Abrechnung von erstellten Gutachten und Tätigkeiten der Gesundheitsaufsicht. Außerdem übernehmen sie das Buchen von Ein- und Auszahlungen, Angelegenheiten im Heilpraktikerwesen sowie Beschaffungen für das Gesundheitsamt. Auch die Zentrale des Amtes für Gesundheitswesen als erste Anlaufstelle für Bürger*innen wird von den Kolleg*innen der Verwaltung besetzt.

In der Verwaltungsleitung wird unter anderem über die Optimierung der Angebote, Personalbedarfsermittlungen und -einsatzplanungen sowie die Budgetverantwortung entschieden. Hinzu kommt die Arbeit mit politischen Gremien und Mandatsträgern, Gerichten wie das Amts-, Verwaltungs- oder Sozialgericht, die Akquise von Fördermitteln und Projekten oder auch das Krisenmanagement im Katastrophenfall.

Der Zahnärztliche Dienst kümmert sich um die Zahngesundheit in Krippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen.

Die Arbeit des Teams ist in zwei Bereiche aufgeteilt: die zahnärztlichen Untersuchungen und die Besuche der Prophylaxeberater*innen („Zahnputzlehrer*innen“) in den Einrichtungen.

Spielerisch und in ihrer vertrauten Gruppe können die Kinder eine zahnärztliche Untersuchung kennenlernen, üben die richtige Zahnputztechnik und lernen viel über Zähne und zahngesundes Verhalten. Täglich durchgeführte, feste Rituale für alle Kinder rund um die Zahngesundheit sind uns wichtig, damit Zahnarztängste und schlechte Zähne der Vergangenheit angehören.

Im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst arbeiten Ärzt*innen, Pflegekräfte und Verwaltungsangestellte Hand in Hand. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchungen werden auch Beratungen zu Hör-, Sprach und Sehstörungen, zu Infektionskrankheiten und empfohlenen Impfungen sowie zu Läusebefall durchgeführt. Auch Begutachtungen im Auftrag anderer Behörden, z. B mit Blick Integrationsplätz in der Krippe oder im Kindergarten, gehören zum Tätigkeitsspektrum. Weiter beteiligt sich der Kinder- und Jugendärztliche Dienst im Früherkennungsteam des Landkreises, in dem gemeinsam mit Logopäd*innen, Physiotherapeut*innen und Psycholog*innen eventuelle Entwicklungsverzögerungen von Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren beurteilt werden.

Diese und weitere Aufgaben führt das Team sowohl im Amt für Gesundheitswesen in Aurich und Norden als auch im Außendienst durch.

Die Betreuungsstelle arbeitet eng mit dem Amtsgericht zusammen, beispielsweise wenn eine juristische Betreuung eingerichtet werden soll. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist für sich zu sorgen und seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Das kann das eigene geistig behinderte Kind sein, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat und nun der weiteren rechtlichen Vertretung bedarf oder auch Personen, die aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Die Beratung und das gemeinsame Erstellen einer Vorsorgevollmacht ist eine andere Möglichkeit der gesetzlichen Vertretung. Gerade die Vorsorge ist besonders wichtig, da niemand weiß, ob man von heute auf morgen noch eigenständige Entscheidungen treffen kann. Dann ist es gut, im Vorfeld eine Vorsorge getroffen zu haben und eine Person des Vertrauens mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet und vielleicht auch eine Patientenverfügung verfasst zu haben.

Die Betreuungsstelle bietet neben der individuellen Beratung auch Vorträge für größere Gruppen an. Alle genannten Dienste sind kostenfrei. Die Gebühr für die „öffentliche Beglaubigung“, sofern erwünscht, beträgt 10,- EUR.

Bürger*innen, die sich als Betreuer*in für diejenigen Menschen ehrenamtlich engagieren möchten, die ihren Lebensalltag nicht mehr allein bewältigen können und Unterstützung benötigen, sind herzlich willkommen und werden umfassend informiert und beraten.

Infektionsschutz und Hygiene

In diesem Fachbereich fallen die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Dialysepraxen, Flüchtlingssammelunterkünfte, Kindergärten und Schulen. Diese Überwachung wird durch Ortsbegehungen und Beratungen sichergestellt. Ziel dabei ist es, insbesondere Kinder sowie ältere und kranke Menschen vor Gefährdungen, die durch übertragbare Infektionskrankheiten und Hygienemängel entstehen, zu schützen. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen bis hin zum sogenannten Ausbruchsmanagement im Falle des Auftretens von besonders ansteckenden Krankheiten. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Bereich Tuberkulosefürsorge, da diese Krankheit eine besondere Form einer ansteckenden Infektionskrankheit darstellt. Ebenfalls ist die Überwachung und ggf. Wiederherstellung der Trink- und Badewasserqualität als gesetzliche Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und zusätzlich der Trinkwasserverordnung als weitere Aufgabe zu nennen.

Qualitätsmanagement, Medizinprodukte und Hygiene

Das Qualitätsmanagement ist insbesondere im Gesundheitswesen essenziell. Keine medizinische Einrichtung kann ohne Grundsätze nachhaltig arbeiten. Dazu gehört der Aufbau, die Pflege und die aktive Verwendung eines Systems – dies gilt für kleine und große, für fachübergreifende, überörtliche oder interdisziplinäre medizinische Einrichtungen. Von Haus- und Zahnarzt*innen über die Radiologie bis hin zum Amt für Gesundheitswesen: Qualitätsmanagement-Systeme spielen eine sehr wichtige Rolle. In allen Bereichen – Anmeldung, Beratung, diagnostische Leistungen, Behandlung sowie dem Notfall-, Hygiene- oder Gerätemanagement – werden Instrumente des Qualitätsmanagements angewandt. Das trägt wesentlich zum Verständnis von Maßnahmen bei und schafft Vertrauen zwischen Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes und der Bevölkerung.

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet ambulante Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen aller Altersgruppen und deren Angehörige im Landkreis Aurich an. Diese Angebote richten sich an diejenigen psychisch Kranken, die nicht oder nicht ausreichend vom vertragsärztlichen System erreicht werden.

Für den Bereich der Kinder und Jugendlichen gibt es den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst. Die Fachleute beider Fachdienste helfen unter anderem durch Informations- und Beratungsgespräche, Krisenintervention oder Weitervermittlung an andere soziale/medizinische Institutionen, Gruppen für Betroffene und Angehörige und bei Bedarf durch Hausbesuche. Die Hilfen sollen dazu beitragen, dass Krankheiten oder Behinderungen rechtzeitig erkannt und ärztlich behandelt bzw. die betreffenden Personen sozialpsychiatrisch betreut werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, der betroffenen Person eine möglichst selbstständige Lebensführung im gewohnten Umfeld zu erhalten oder wieder zu ermöglichen. Die Fachdienste sind kostenlos. Darüber hinaus sorgt der sozialpsychiatrische Verbund für die Zusammenarbeit aller Akteure der sozialpsychiatrischen Versorgung mit dem Ziel die Versorgungssituation in unserer Region stetig zu verbessern.

Die Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung und Prävention befasst sich mit dem Thema, wie Bevölkerungsgruppen eigenverantwortlich möglichst lange gesund bleiben können, noch bevor Krankheiten überhaupt auftreten. Hierzu werden gesundheitsbezogene Bedarfe ermittelt, Arbeitsformate unter Beteiligung verschiedener Akteur*innen eingerichtet und sich daraus ergebende Maßnahmen geplant und umgesetzt. Derzeit wird insb. die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit unter die Lupe genommen.

Gesundheitsberichterstattung

Die Gesundheitsberichterstattung, kurz „GBE“, beschreibt den Gesundheitszustand der Bevölkerung anhand verfügbarer Daten. Mittels statistischer Verfahren werden beispielsweise die anonymisierten Daten der Schuleingangsuntersuchungen ausgewertet, um Entscheidungen für präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen vor Ort treffen zu können. Durch die Aufbereitung solch wichtiger Daten können Aussagen zur gegenwärtigen gesundheitlichen Situation getroffen sowie auch Entwicklungen im zeitlichen Verlauf dargestellt und daraus ableitend Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Beratungsdienste

Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Aurich bietet Informationen und Beratungen zu einer Fülle von Themen - und dass aus einer Hand. Wer sich ehrenamtlich in der Seniorenbegleitung engagieren möchte erhält ebenso Rat, wie diejenigen, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten wollen. Auch wer Angebote zur Alltags- und Freizeitgestaltung in seiner Umgebung sucht, bekommt hier Auskunft. Und wer Fragen und Anliegen rund um das wichtige Thema Pflege hat, ist ebenso im SPN willkommen. Das gilt für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige, Nachbar*innen sowie Betreuer*innen. Ziel ist es, als ältere Menschen solange wie möglich gut versorgt und sicher in ihrer gewohnten Umgebung leben können.

Es handelt sich hierbei um eine Pflichtberatung. Beratungsinhalte bestehen aus einem Beratungsgespräch zum Schwangerschaftskonflikt, dem Ausstellen der Beratungsbescheinigung, Informationen zur Schwangerschaftsverhütung, die Klärung der Kostenübernahme und optional die psychosoziale Betreuung vor und nach dem Schwangerschaftsabbruch.

Die Beratung zur „Vertraulichen Geburt“ und die Begleitung bei Durchführung einer „Vertraulichen Geburt“ ist ebenfalls eine Aufgabe der Beratungsstelle.

Des Weiteren kann nach positivem pränataldiagnostischem Befund psychosoziale Beratung in Anspruch genommen werden.

Die psychoonkologische Beratung bietet Menschen mit Krebserkrankungen und deren Angehörigen in allen Phasen der Krebserkrankung Unterstützung bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation.

Die Inhalte und Methoden orientieren sich an den Bedürfnissen der Klient*innen.

In Sprechstunden informiert der Beratungsdienst über sexuell übertragbare Infektionen und bietet auch entsprechende Labor- und Schnelltest-Möglichkeiten an. Hier wird darüber aufgeklärt, wie man sich vor Ansteckung mit sogenannten STI-Erkrankungen (Sexually Transmitted Infections) schützen kann. Zu den STI gehören n. B. HIV, Syphilis und Hepatitis-C. Manche dieser Erreger sind unangenehm, jedoch weitgehend harmlos, wohingegen andere sogar lebensbedrohlich sein können. Ein hohes Maß an Anonymität des Angebotes wird durch nur einen einzigen Ansprechpartner gewahrt. Sowohl die Sprechstunden als auch die Test-Möglichkeiten sind kostenlos. Eine Beratung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Des Weiteren bietet das Amt für Gesundheitswesen den Schulen im Kreisgebiet eine sexualpädagogische bzw. geschlechtsspezifische Beratung an.

Beratung § 10 ProstSchG

Seit dem 01.07.2017 müssen sich Menschen, die in der Prostitution arbeiten, beim Ordnungsamt anmelden. Dafür brauchen sie einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung. Diese muss während der Tätigkeit vorzeigbar sein. Die Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG wird vom Amt für Gesundheitswesen durchgeführt.

Die Aufgabe des sozialen Beratungsdienstes ist es, erwachsenen Menschen in lebenspraktischen Bereichen Hilfe anzubieten oder an die zuständigen Stellen zu vermitteln. Manchmal hilft bereits ein klärendes Gespräch, um sich aus problematischen Situationen selbst zu befreien.

Schwangerenberatung

Die Schwangerenberatung umfasst die Bereiche „Beratung zu sozialen und finanziellen Hilfen“ und „Antragsberatung und Annahme von Anträgen für die Stiftung „Familie in Not“.

Die Stiftung „Familie in Not“ in Hannover unterstützt außerdem schwangere Frauen mit geringen Einkommen oder SGB II-Bezug sowie in Not geratene Familien mit mindestens drei Kindern oder Alleinerziehende mit einem Kind finanziell. Die Anträge für die Stiftung können über das Amt für Gesundheitswesen, die Diakonie, die AWO oder die Caritas gestellt werden.

Dieser Dienst ist in zwei Teile gegliedert:

  • Die Familienhebammen beraten und betreuen junge, alleinerziehende, kranke, behinderte, unsichere, überforderte und/oder migrierte Schwangere und Mütter/Familien zu Hause. Sie werden dabei von einer pädagogischen Fachbegleitung unterstützt.


  • Systemische Beratungen von Familien, Paaren oder Einzelpersonen bei Fragen in Bezug auf die jeweilige Lebens-, Beziehungs- und Problemsituation oder wenn eine Lebensveränderung angestrebt wird.