Geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützter Landschaftsbestandteil (Foto: E. Giese)

Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

Durch diese gesetzliche Regelung können z.B. alle Bäume und Hecken innerhalb eines Ortes durch die Gemeindesatzung (Baumschutzsatzung) geschützt werden. Der Schutz von Bestandteilen der Landschaft kann sich aber auch auf größere Gebiete (z.B. mehrere Gemeinden, Landkreis) erstrecken. 

Im Landkreis Aurich gibt es gegenwärtig 14 geschützte Landschaftsbestandteile mit einer Gesamtgröße von 22,7 ha.