Ausländer- und Flüchtlingsbeauftragter

Bernd Tobiassen

Im Interesse und zur Förderung eines gedeihlichen Zusammenlebens von Einheimischen mit Ausländern beruft der Landkreis Aurich einen Ausländer- und Flüchtlingsbeauftragten. Er hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass die Würde der im Landkreis Aurich lebenden Ausländer nicht angetastet wird und sie in ihren Rechten geschützt werden.

Die Ernennung des Ausländer- und Flüchtlingsbeauftragten geschieht durch den Kreisausschuss des Landkreises Aurich. Er nimmt seine Aufgabe ehrenamtlich wahr und berichtet in bestimmten Abständen dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über seine Arbeit.

Es ist überaus sinnvoll, den Ausländern durch den Ausländer- und Flüchtlingsbeauftragten einen neutralen Ansprechpartner zur Seite zu stellen. Der Beauftragte muss einerseits die Interessen der Ausländer vertreten und kann andererseits der Ausländerbehörde und dem Sozialamt ein wertvoller Vermittler sein.