Verkehrssicherheit

Der Sachbereich Verkehrssicherheit ist Teil des Ordnungsamtes und befindet sich im Kreishaus in Aurich und im Verkehrszentrum in Norden.

Zu den Aufgaben des Sachbereiches Verkehrssicherheit gehört der Bereich Verkehrsregelung und Verkehrsprävention, der Bereich Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse und der Bereich kommunale Verkehrsüberwachung.


Verkehrslenkung und Verkehrsprävention

Um das Miteinander im öffentlichen Straßenverkehr sicher und möglichst störungsfrei gestalten zu können, wurden verschiedene gesetzliche Regelungen getroffen, z. B. in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Neben allgemein gültigen Verkehrsregeln können besondere Vorgaben auch durch Verkehrszeichen und -markierungen getroffen werden. Dies ist die Aufgabe der unteren Straßenverkehrsbehörde.

Oft werden hier Themen behandelt wie die Beseitigung möglicher Gefahrenstellen, die Anordnung von Haltverboten, Durchfahrtsverboten, Einbahnstraßen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fußgängerquerungshilfen, Tempo-30-Zonen oder Vorfahrtsregelungen. Daneben werden Entscheidung hinsichtlich der Verkehrsplanung getroffen.

Die Bearbeitung erfolgt auch im Rahmen von Anfragen, Beschwerden und Vorschlägen der Bürger*Innen. Die Mitarbeiter*Innen der Verkehrslenkung nehmen im Rahmen der Tätigkeit oftmals Ortsbesichtigungen Innen im Rahmen von turnusmäßigen Verkehrsbereisungen vor, auch gemeinsam mit dem/den Bürger*Innen.

Der Landkreis Aurich nimmt diese Aufgaben für alle Straßen, Wege und Plätze im Landkreis Aurich war, mit Ausnahme aller Straßen innerhalb der Städte Aurich und Norden sowie aller Gemeindestraßen in der Stadt Wiesmoor. Für diese Kommunen übernimmt der Landkreis Aurich die Aufgaben der Fachaufsicht in Verkehrsangelegenheiten.


Verkehrsprävention

Ein wichtiger Bereich ist die Verkehrsprävention. Im Landkreis Aurich wird Präventionsarbeit im Verkehrsbereich auch durch das Verkehrssicherheitsforum gebündelt, unterstütztet und begleitet. Im Verkehrssicherheitsforum haben sich Organisationen, Vereine, Behörden und Institutionen zusammengefunden, denen die nachhaltige Steigerung der Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen ist.


Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen im Verkehrsbereich

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen beispielsweise Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge oder sonstige Aktionen durchführen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum ausnahmsweise anders als eigentlich vorgesehen, nutzen zu dürfen.

Dabei wird über Auflagen festgelegt, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom Antragsteller zu ergreifen sind. Soweit erforderlich, können Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt und Verkehrsumleitungen eingerichtet werden. Auch die Festlegung von Parkplätzen für die Besucher einer solchen Veranstaltung gehören dazu.

Wer eine Straße entgegen bestehender Verbote befahren möchte oder von bestehenden Verboten der Straßenverkehrsordnung befreit werden möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung die beim Landkreis Aurich zu beantragen ist. Über jeden Antrag wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung ggf. Rücksprache mit dem Straßeneigentümer entschieden.


Verkehrsüberwachung

Der Landkreis Aurich überwacht auch die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie die Einhaltung des Rotlichts an Ampelanlagen.  

Hierfür stehen mehrere Fahrzeuge zur Verfügung, die mit einer Geschwindigkeitsmessanlage ausgestattet sind. Darüber hinaus sind im Kreisgebiet mehrere stationäre Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachungsanlagen vorhanden. Diese Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt den Mitgliedsgemeinden.