Jobcenter

Herzlich Willkommen beim Jobcenter des Landkreises Aurich

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Jobcenter des Landkreises Aurich mit den Dienststellen Aurich und Norden, ist für die Beratung und Vermittlung sowie für die Auszahlung der Geldleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft) der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)  zuständig. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende  nach dem SGB II umfasst verschiedene Leistungen, die Sie dabei unterstützen sollen, einen Arbeitsplatz zu finden und Ihren Lebensunterhalt bzw. den Ihrer Familie so schnell wie möglich aus eigener Kraft bestreiten zu können.

Sie haben hier die Möglichkeit, einen Ansprechpartner in einer der Anlaufstellen im Landkreis Aurich zu finden oder sich über Leistungen und Fördermöglichkeiten der Jobcenter allgemein zu informieren. Ebenso erhalten Sie aktuelle Mitteilungen und können sich z.B. tagesaktuelle Stellen- und Maßnahmeangebote anschauen.

In den Städten Aurich und Norden vermitteln und betreuen rund 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II im Landkreis Aurich. Zugleich steht mit unserem Arbeitgeberservice ein kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber bei der Meldung offener Stellen und der Prüfung möglicher Einstellungshilfen bereit.

Das Internet kann und soll den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Anlaufstellen freue ich mich, Sie auch persönlich beraten zu dürfen. Sprechen Sie uns einfach an!

Ewald Focken

-Amtsleiter/Vorstand-

Zugang zur Grundsicherung für Erwerbsfähige erleichtert

Aufgrund der COVID-19-Pandemie können zahlreiche Erwerbstätige von vorübergehenden erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sein.  Der Gesetzgeber hat daher den Zugang in die Grundsicherung für Erwerbsfähige vorübergehend erleichtert.

Folgende Vereinfachungen sind für Bewilligungszeiträume vom 01.03.2020 bis 31.03.2021 vorgesehen:

  • Die Berücksichtigung von Vermögen wird befristet ausgesetzt. Dies gilt nicht, wenn ein erhebliches Vermögen vorhanden ist.
  • Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden befristet als angemessen anerkannt.
  • Die Berücksichtigung von Einkommen wird in Fällen einer vorläufigen Entscheidung vorübergehend erleichtert.

Kurzantrag auf ALG II

Wegen der Einschränkung des persönlichen Zugangs zur Kreisverwaltung können formlose Anträge auf Leistungen nach dem SGB II postalisch oder per E-Mail (jobcenter@landkreis-aurich.de) gestellt werden. Anträge können auch in den Hausbriefkasten des Landkreises  eingeworfen  oder  auch telefonisch (04941/16-5600) gestellt werden. Nach Eingang der formlosen Antragstellung erfolgt ein telefonischer Rückruf des Jobcenters zur Erhebung der persönlichen Daten und eine Übersendung des Antragsvordrucks postalisch oder per Mail.

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