Gesundheit

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes werden bestimmt vom gesetzlichen Auftrag und den Vorgaben des Landkreises. Der generelle Auftrag des Gesundheitsamtes als Teil des Öffentlichen Gesundheitswesens besteht in drei Grundaufgaben:

Gesundheitsschutz in der Bevölkerung

Gesundheitsschutz beinhaltet den Schutz der Gesundheit des einzelnen wie der kommunalen Gemeinschaft vor schädigenden Einflüssen und Verhältnissen in allen Lebensbereichen. Das betrifft sowohl vorbeugende Maßnahmen (z.B. Schutz vor Seuchen/Epidemien oder schädlichen Umwelteinflüssen), als auch die Befähigung zu einer gesundheitlichen Gestaltung öffentlichen und privaten Lebens. Das Gesundheitsamt beaufsichtigt und kontrolliert gesundheitsrelevante Bereiche des Lebens und der Umwelt, es überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, beaufsichtigt die Qualität der gesundheitlichen Versorgung, es berät Institutionen und wirkt als unabhängiger Gutachter im Auftrag anderer Behörden und Privatpersonen. Das Gesundheitsamt betreibt zielgruppenwirksame Gesundheitsinformationen und Aufklärung.

Gesundheitshilfe für die Bevölkerung

Gesundheitshilfe ist eine sozialmedizinische, aufsuchende Hilfe für gesundheitlich unterversorgte und benachteiligte Bürgerinnen und Bürger oder Bevölkerungsgruppen unseres Landkreises, die aufgrund gravierender körperlicher, seelischer oder sozialer Probleme in Not geraten sind oder in Not geraten könnten, und die von dem gesundheitlichen Versorgungssystem nicht oder nicht ausreichend erreicht werden. Gesundheitshilfe umfasst aber auch die Information, Beratung und Vermittlung von Hilfen und zuständigen Stellen für all jene, die sich mit gesundheitlichen Fragen oder Problemen an das Gesundheitsamt wenden.

Gesundheitsförderung in der Kommune

Gesundheitsförderung im Landkreis Aurich heißt, gesund erhaltende Lebensverhältnisse zu bewahren bzw. zu entwickeln. Ein wichtiges Instrument ist die Erforschung und Bewertung der Zusammenhänge zwischen Gesundheitsrisiken und Lebensbedingungen in unserem Landkreis. Sie bilden die Grundlagen für bedarfsgerechte Entscheidungen der Politik und Verwaltung. Die Erweiterung gesundheitsfördernder Kompetenzen beinhaltet auch die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit bzw. ausgewählter Risikozielgruppen, die Befähigung der Bürgerinnen und Bürger zu einer Gesundheitsbewussten Lebensgestaltung sowie die Stärkung der Selbsthilfe. Diese drei Grundziele verfolgt das Gesundheitsamt in partnerschaftlicher und ergänzender Kooperation mit anderen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, mit Behörden und Organisationen, Betroffenen und Interessierten.