Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan

Aufgabe und Ablauf

Der Landkreis Aurich ist Aufgabenträger (AT) für den ÖPVN auf seinem Gebiet. Er soll im Sinne der Daseinsvorsorge für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sorgen (vgl. § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz, NNVG)-

Der NVP 2018 wurde in 2020 novelliert und am 09.12.2020 beschlossen. Er kann auf dieser Seite (siehe rechts) heruntergeladen werden.

 

 

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