Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan

Aufgabe und Ablauf

Der Landkreis Aurich ist Aufgabenträger (AT) für den ÖPVN auf seinem Gebiet. Er soll im Sinne der Daseinsvorsorge für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sorgen (vgl. § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz, NNVG)-

Der NVP 2018 wurde in 2020 novelliert und am 09.12.2020 beschlossen. Weitere Ergänzungen erfolgten im Juni 2023 (Dateien zum Download siehe rechts).

 

 

Nahverkehrsplan 2026-2030

Der Landkreis Aurich hat gemäß § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) als kommunaler Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV für das gesamte Kreisgebiet einen Nahverkehrsplan (NVP) in einem Rhythmus von 5 Jahren aufzustellen. Der NVP legt den Rahmen für die Qualität und das Bedienungsangebot des ÖPNV fest und soll im Sinne der Daseinsvorsorge für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sorgen (vgl§ 2 Absatz 2 NNVG). Er gibt außerdem einen Ausblick für die zukünftige Entwicklung des ÖPNV.

Der neue NVP ist in zwei Teile gegliedert. Der allgemeine Teil (Kapitel 1-3) wurde in Abstimmung mit allen Aufgabenträgern für den ÖPNV der VEJ erstellt: die Landkreise Aurich, Leer, Wittmund, Friesland und der Stadt Wilhelmshaven. Der lokale Teil (Kapitel 4-8) bezieht sich auf die Verkehrsleistungen im Landkreis Aurich. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schulen und ÖPNV entwickelt und liegt nun im Entwurf vor. Im Gegensatz zum NVP 2018/2020, der eine grundsätzlich Änderung der Ausrichtung im ÖPNV des Landkreises Aurich vorsah, sind im aktuellen Entwurf überwiegend Modifikationen und kleinere Anpassungen beabsichtigt. Der vorliegende Entwurf ist Grundlage eines Beteiligungsverfahrens, das am 4.11.2025 beendet wurde.