Rechnungsprüfungsamt

Allgemeines

Das Rechnungsprüfungsamt (Prüfungsamt / RPA) ist zuständig für die Prüfung der rechtlich ordnungsgemäßen, aber auch der wirtschaftlich zweckmäßigen Aufgabenerfüllung beim Landkreis Aurich und seiner kaufmännisch geführten Einrichtungen.

Diese Aufgabe wird im wesentlichen einerseits durch die Prüfung der kameralen oder kaufmännischen (siehe hierzu "Prüfung kaufmännisch geführter Einrichtungen") Jahresabschlüsse, andererseits aber auch durch schwerpunktmäßig erfolgende Prüfungen einzelner Sachgebiete wahrgenommen.

Daneben finden regelmäßige und unvermutete Kassenprüfungen statt. Hier ist insbesondere festzustellen, ob der tatsächlich vorhandene mit dem buchmäßigen Kassenbestand übereinstimmt. Weiterhin ist u.a. zu prüfen, ob

  • der Zahlungsverkehr ordnungsgemäß abgewickelt wird,
  • die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen bzw. geleistet werden,
  • die Bücher ordnungsgemäß geführt werden und
  • im Übrigen die Kassenaufgaben wirtschaftlich und ordnungsgemäß erledigt werden.

Bei den 13 kreisangehörigen Gemeinden (darunter die Städte Norderney und Wiesmoor sowie neben Norderney 2 weitere Inselgemeinden) und Samtgemeinden mit insgesamt 11 Mitgliedsgemeinden, die über kein eigenes Prüfungsamt verfügen, nimmt das Prüfungsamt des Landkreises die Aufgabe der Jahresrechnungs- und Kassenprüfung  wahr.

Vom Prüfungsamt werden darüber hinaus sowohl beim Landkreis als auch bei den genannten kreisangehörigen Gemeinden die Vergabe von Aufträgen für Liefer- und Bauleistungen auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften geprüft (siehe hierzu "Ausschreibungen und Vergaben").

Zielsetzung der genannten Prüfungstätigkeit ist nicht nur die "Fehlersuche". Es werden zugleich Ursachen etwaiger Mängel ergründet und Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Zunehmend gewinnt die "prozeßbegleitende" Prüfung an Bedeutung. Die Kenntnisse und Auffassungen des Prüfungsamtes fließen dann in Entscheidungsprozesse ein.

Das Rechnungsprüfungsamt hat innerhalb der Kreisverwaltung und bei seiner Tätigkeit in den Städten und (Samt-)Gemeinden eine besondere Stellung. Es ist dem Kreistag bzw. den Stadt- und (Samt-)Gemeinderäten unmittelbar unterstellt und nur diesen verantwortlich. Dieser Sonderstatus der Prüfinstanz ist gesetzlich verankert, damit die Prüferinnen und Prüfer das Verwaltungshandeln sachlich unabhängig beurteilen können. Sie sind dabei an Weisungen der Verwaltungsführung nicht gebunden.

Die Feststellungen des Prüfungsamtes werden in Prüfungsberichten zusammengefaßt. Die Verwaltungsführungen können diese Erkenntnisse und Empfehlungen in ihr künftiges Handeln einbeziehen und damit Fehler vermeiden sowie Verfahrensabläufe optimieren. Für den Kreistag, die Stadt- und die (Samt-)Gemeinderäte sind diese Prüfungsberichte Grundlagen für die Entscheidung über die Entlastung des Landrates und der Bürgermeister.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit liegen die Prüfungsberichte zur Haushaltswirtschaft (nicht jedoch die Kassenprüfungsberichte) zeitlich begrenzt öffentlich aus. Die Inhalte sind damit für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Wann und wo die Berichte eingesehen werden können, wird in der Tagespresse veröffentlicht. Außerdem können die Termine im Kreishaus und den Rathäusern erfragt werden.