Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung im Landkreis Aurich – eine Aufgabe mit Verfassungsrang!

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, im Landkreis Aurich zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.

 

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin.“

 (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz)

"Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise“

 (Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsische Verfassung)

 

Frauen und Männer sind in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Im alltäglichen Leben ist die Gleichstellung der Geschlechter noch nicht erreicht:

  • Im Schnitt verdienen Frauen rund 21 % weniger als Männer.
  • Im Arbeitsleben haben Frauen nicht die gleichen Chancen wie ihre männlichen Kollegen.
  • Überwiegend tragen Frauen die Verantwortung für Hausarbeit und Kindererziehung, selbst wenn sie erwerbstätig sind.
  • Führungspositionen in Politik und Wirtschaft werden von Männern dominiert.
  • Im Alter sind Frauen weit häufiger von Altersarmut betroffen.
  • In entscheidenden Positionen in Politik und Wirtschaft sind Frauen unterrepräsentiert.
  • Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen sind überwiegend weiblich.

 

Welche Aufgaben verbergen sich hinter dem Verfassungsauftrag?

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung und den Kreistag darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen abzubauen. Weiterhin verfolgt sie das Ziel, Frauen und Männern in der Landkreisverwaltung eine gleichberechtigte Stellung zu verschaffen. Auch ist die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin für Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Aurich.

Gleichberechtigung in der Kommune umzusetzen bedeutet, bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern im Blick zu haben. Die Lebenswirklichkeit ist zu berücksichtigen, um gleiche Lebensverhältnisse und gleiche Teilhabe zu ermöglichen. Die ist eine herausfordernde Aufgabe der Kommune insgesamt und wird durch die Verwaltung und Politik umgesetzt.

Zur Umsetzung dieser vielfältigen Aufgaben hat die Gleichstellungsbeauftragte ein offenes Ohr für die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Aurich.

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für Sie ein, wenn Sie:

  • Rat und Unterstützung bei gleichstellungsrelevanten Fragen suchen
  • Benachteiligungen in Ihrer sozialen Situation am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben erfahren und etwas dagegen tun möchten
  • sexuell belästigt werden oder andere Benachteiligung erfahren
  • Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen suchen
  • Anregungen und Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen und Männer verbessert werden kann
  • Interesse haben, sich für die Belange von Frauen und Männer einzusetzen

Gerne können Sie Sich mit Ihren Anliegen und Wünschen direkt an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Selbstverständlich werden Ihre Anfragen streng vertraulich behandelt.