Kreisschulbaukasse

Die kreiseigenen Gemeinden, Samtgemeinden, Städte und der Landkreis Aurich können aus der Kreisschulbaukasse für die notwendigen Schulbaumaßnahmen i. S. von § 117 I und II NSchG Zuwendungen (zinslose Darlehen) erhalten.

Die Kreisschulbaukasse wird durch Beiträge des Landkreises und der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie durch Darlehensrückflüsse finanziert.

Satzung über die Kreisschulbaukasse des Landkreises Aurich