Katastrophenschutz

Katastrophenschutz im Landkreis Aurich

 

Der Landkreis Aurich ist Katastrophenschutzbehörde im Sinne des § 2 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. 

Zur Durchführung des Katastrophenschutzes (KatS) sind dem Landkreis Aurich verschiedene Einheiten zugeordnet. Sie setzen sich zusammen aus

-          der Feuerwehr,

-          dem Deutschen Roten Kreuz,

-          der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft und

-          der Johanniter-Unfallhilfe.

 

Diese KatS-Einheiten nehmen u. a. Aufgaben des Brandschutzes, des Sanitätsdienstes sowie der psychosozialen Notfallversorgung wahr. Der Feuerwehr wird dabei zusätzlich der Schutz vor chemischen, biologischen, radioaktiven und nuklearen Gefahren (CBRN) zugeordnet. Er wird durch eine im Landkreis Aurich stationierte CBRN-Einheit sichergestellt.

Für den Katastrophenfall und Großschadenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle stehen im Landkreis Aurich zwei Kreisfeuerwehrbereitschaften zur Verfügung. Diese werden aus Einheiten der Feuerwehren der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Aurich gebildet. Die Aufstellung der beiden Kreisfeuerwehrbereitschaften orientiert sich am nördlichen und südlichen Gebiet des Landkreises Aurich.

Im Katastrophenfall und bei Großschadenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle wird die Führung beim Landkreis Aurich von einem Stab übernommen. Je nach Größe des entsprechenden Ereignisses spricht man entweder vom Stab HVB/Katastrophenschutzstab (Katastrophenfall) oder vom Stab außergewöhnlicher Ereignisse (Großschadenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle).

Die Strukturen des Stabes sowie die Arbeitsweise gibt die Feuerwehrdienstvorschrift 100 – Führung und Leitung im Einsatz (FwDV 100) vor.