Ukraine

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Registrierung Terminvergabe | Призначення на реєстрацію

 ***Für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen***

 Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.


Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorgaben ergeben sich wichtige Änderungen für Personen, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen des vorübergehenden Schutzes beantragen möchten. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Schutzstatus in anderem EU-Staat: Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, kann Ihr Antrag in Deutschland nicht bewilligt werden. In solchen Fällen erfolgt eine interne Prüfung durch die Ausländerbehörde.

  • Voraufenthalt mit Arbeitsvisum in einem EU-Staat: Ukrainische Staatsangehörige, die sich vor dem Kriegsausbruch mit einem Arbeitsvisum in einem anderen EU-Staat aufgehalten haben, gelten nicht als Vertriebene im Sinne des EU-Durchführungsbeschlusses. Die Ausländerbehörde prüft dann, ob ein Aufenthaltstitel nach anderen rechtlichen Grundlagen möglich ist. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine Ablehnung mit Ausreiseaufforderung in den betreffenden EU-Staat.

  • Aufenthaltstitel in einem Drittstaat: Personen, die bereits einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem Nicht-EU-Staat (Drittstaat) besitzen, gelten ebenfalls nicht als Vertriebene. Auch hier wird geprüft, ob ein anderer Aufenthaltstitel möglich ist. Falls nicht, erfolgt eine Ablehnung mit Ausreiseaufforderung in den Drittstaat.

 

Eine Erstregistrierung im Landkreis Aurich ist nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn Ihnen Wohnraum im Landkreis Aurich zur Verfügung steht und keiner der o.g. Ausschlussgründe vorliegt. Wenn ein Erstregistrierungswunsch im Landkreis Aurich besteht, dann wenden Sie sich bitte an folgendes Mailpostfach:

auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de

Einen Termin zur Erstregistrierung erhalten Sie zeitnah per E-Mail mitgeteilt.

Um die Erstregistrierung vorbereiten zu können, machen Sie bitte folgende Angaben in Ihrer E-Mail:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Ersteinreisedatum
  • Wohnort

 

 Zur Erstregistrierung halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente
  • Meldebescheinigung und/oder Mietvertrag
  • Geburtsurkunden (Falls Kinder zum Familienverband gehören)

Was bedeutet Erstregistrierung?
Bei der Erstregistrierung - auch als PIK-Registrierung bezeichnet - werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen und Sie werden fotografiert. Allen Personen ab dem 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke abgenommen. Diese Daten werden im Ausländerzentralregister des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gespeichert.

 

Der Standort für Ihre Anliegen:

Registrierungsstelle Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich