Ukraine

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Registrierung Terminvergabe | Призначення на реєстрацію

 ***Für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen***

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.


Eine Erfassung im Landkreis Aurich kann nur durchgeführt werden, wenn bereits

  • Ihre Kernfamilie im Landkreis Aurich wohnhaft ist,

  • ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt,

  • wenn Reiseunfähigkeit besteht oder

  • gesundheitliche Gründe gegen die Verteilung in ein anderes Bundesland bestehen.

Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Landesaufnahmebehörde des Landes Niedersachsen zur Aufnahme und Verteilung.

Um sich für eine Erstregistrierung vormerken zulassen, melden Sie bitte Ihre Personendaten (ggf. zusätzlich die Daten weiterer Familienmitglieder) wie

  • Name

  • Vorname

  • Geburtsdatum

  • Ersteinreisedatum

  • Wohnort

an das zentrale Postfach der Ausländerbehörde:
auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de

Sie erhalten zeitnah unaufgefordert einen Termin (per Mail) übermittelt.


Folgende Unterlagen sind beizubringen:

Alle Ausweisdokumente

  • Meldebescheinigung oder Mietvertrag

  • Auflistung der Kernfamilie mit Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum

  • ggf. unterzeichneter Arbeitsvertrag

  • Bescheinigung über gesundheitliche Einschränkungen

  • Bescheinigung über Reiseunfähigkeit

  • Dolmetscher

  • Notwendig, wenn die Verständigung über die deutsche Sprache nicht funktioniert

Der Standort für Ihre Anliegen:

Registrierungsstelle Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich