Ukraine

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Registrierung Terminvergabe | Призначення на реєстрацію

 ***Für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen***

 Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.


Eine Erstregistrierung im Landkreis Aurich ist nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland problemlos möglich, wenn Ihnen Wohnraum im Landkreis Aurich zur Verfügung steht. Senden Sie dazu bitte eine Anfrage an folgende Mailadresse:

auslaenderbehoerde@landkeris-aurich.de

Einen Termin zur Erstregistrierung erhalten Sie zeitnah per E-Mail mitgeteilt.

Um die Erstregistrierung vorbereiten zu können, machen Sie bitte folgende Angaben in Ihrer E-Mail:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Ersteinreisedatum
  • Wohnort

 

 Zur Erstregistrierung halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Alle vorhandenen Ausweisdokumente
  • Meldebescheinigung und/oder Mietvertrag
  • Geburtsurkunden (Falls Kinder zum Familienverband gehören)

Was bedeutet Erstregistrierung?
Bei der Erstregistrierung - auch als PIK-Registrierung bezeichnet - werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen und Sie werden fotografiert. Allen Personen ab dem 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke abgenommen. Diese Daten werden im Ausländerzentralregister des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gespeichert.

 

Der Standort für Ihre Anliegen:

Registrierungsstelle Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich