Aktuelle Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren - Aufgabe und Inhalte

Um raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen wie Straßen, Bodenabbauten, Energieleitungen oder große Einzelhandelsvorhaben mit anderen Nutzungen verträglich zu planen, werden sie gemäß § 15 ROG unter überörtlichen Gesichtspunkten auf ihre Auswirkungen hin geprüft. Prüfkriterien sind hierbei die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und die Verträglichkeit mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Vorgesehene Standort- oder Trassenalternativen werden ebenfalls in die Prüfung einbezogen. Der Landkreis Aurich ist hierfür als Untere Landesplanungsbehörde zuständig.

Unter Beteiligung der betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit erfolgt die Prüfung i.d.R. in einem sogenannten Raumordnungsverfahren (ROV). Auf Grundlage umfangreicher Verfahrensunterlagen, zu denen auch eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) gehört, werden die Planungen oder Maßnahmen auf ihre raumbedeutsamen Auswirkungen begutachtet. Das ROV erfolgt vor den nachfolgenden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, denn auf der Genehmigungsebene spielen überörtliche Belange i.d.R. keine Rolle mehr.

Das ROV dauert ca. 6 Monate und schließt mit einer landesplanerischen Stellungnahme ab. Mit der landesplanerischen Feststellung wird entschieden, ob das Vorhaben raumverträglich ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen es umgesetzt werden kann. Damit werden im ROV die Weichen für die weitere Realisierung des Vorhabens gestellt, denn das Ergebnis ist in den nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Raumordnungsverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten des Landes Niedersachsen.