Naturschutz

Bäume fällen für den Artenschutz

Das Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ gehört zu den wichtigsten Brutgebieten für Wiesenvögel in Niedersachsen. Seit Jahrzehnten nimmt der Bestand dieser Tiere allerdings spürbar ab. Zum Beispiel ist in den letzten 25 Jahren eine besonders stark betroffene Art um 50% weniger geworden: Die für unsere Region typische Uferschnepfe. Diese Art gilt deshalb hier als „stark bedroht“, bundesweit sogar als „vom Aussterben bedroht“.

Der Grund für den Rückgang der Population: Wiesenvögel brüten auf freien Flächen. Sie halten normalerweise bis zu 250 Meter Abstand zu senkrechten Strukturen wie auch Bäumen und Sträuchern. Mittlerweile ist das aber oft nicht mehr möglich. Die fehlenden Freiflächen stellen ein Problem für die Wiesenvögel dar. Fressfeinde kommen viel leichter an die Nester heran, da sie sich selbst nicht so weit von Gehölzen entfernen müssen. Vor allem Greifvögel nisten auf Bäumen oder in Sträuchern, aber auch Füchse oder Steinmarder profitieren von dieser Deckung, von der sie auf Beutefang gehen.

Mit der aktuell durchgeführten Gehölzentfernung in unserer Region soll die für Wiesenvögel wichtige offene Landschaft teilweise wieder hergestellt werden. Um dieses wichtige und regional bedeutsame Thema noch einmal im Detail zu beleuchten, hat der Landkreis Aurich gemeinsam mit der Stadt Emden und dem NABU Niedersachsen einen Film produziert. Darin wird anschaulich erklärt, warum auch das Fällen von Bäumen Naturschutz sein kann und wie es den heimischen Wiesenvögel hilft.


Allgemeines

Der Landkreis Aurich setzt als Untere Naturschutzbehörde die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege um.

 Als allgemeiner Grundsatz gilt nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

 „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass

  1. die biologische Vielfalt,
  2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.“