Bauamt digital

Umstellung auf digitale Bauplattform

Systemwechsel: Bauamt nur eingeschränkt erreichbar

 

LKA/Aurich. Wer im Landkreis Aurich bauen möchte, muss das gesamte Baugenehmigungsverfahren seit dem 01. September 2023 digital und papierlos abwickeln. Bislang wurden bauordnungsrechtliche Verfahren, insbesondere der Antrag auf Baugenehmigung, Bauvorbescheid oder Abweichungen sowie Mitteilungsverfahren über eine virtuelle, browserbasierte Kollaborationsplattform, der Austauschplattform „Conject“ abgebildet. Da die Austauschplattform zum
31. Dezember 2025 eingestellt wird, ist nun der Wechsel auf eine andere digitale Plattform erforderlich.

 

Um die bauordnungsrechtlichen Verfahren auch weiterhin digital durchführen zu können werden die bisherigen digitalen Antragsverfahren über das virtuelle Bauamt zum 01. Dezember 2025 durch den unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und in enger Abstimmung mit dem Land Niedersachsen entwickelten EfA-Online-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ ersetzt.

 

Damit werden nicht nur die Antragsverfahren vereinfacht, sondern auch die digitale Kommunikation zwischen Antragstellenden und der Bauaufsichtsbehörde effizienter und rechtssicher gestaltet. Der neue Dienst stellt jeder einreichenden Person einen individuellen digitalen Vorgangsraum zur Verfügung. Innerhalb dieses Vorgangsraumes können zu verschiedenen Baumaßnahmen Anträge vorbereitet, eingereicht und verwaltet werden. Auch die gesamte Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde sowie das Nachreichen von Bauvorlagen bzw. Unterlagen erfolgen zentral über diesen Bereich.

 

Die Daten auf der bisherigen Austauschplattform „Conject“ können noch bis zum 31. Dezember 2025 abgerufen werden. Dies betrifft insbesondere bereits erteilte Baugenehmigungen. Ein Herunterladen der Unterlagen nach diesem Stichtag ist nicht mehr möglich. Sofern der baurechtliche Vorgang noch nicht abgeschlossen ist, werden die Unterlagen händisch auf die Nachfolgeplattform übertragen und fortgeführt. Hierzu erhält der Entwurfsverfasser nach Übertragung eine Einladung zur Mitarbeit per E-Mail.

 

Die Übertragung der Daten erfolgt in der 50. Kalenderwoche durch die Mitarbeitenden des Kreisbauamtes. Aufgrund der notwendigen Umstellungsarbeiten ist das Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz in dieser Woche nur eingeschränkt erreichbar. Nicht ausgeschlossen ist, dass es während und nach der Umstellung zu technischen Einschränkungen bei der digitalen Bauantragsstellung kommt.

Der Landkreis Aurich bittet um Verständnis.

Das digitale Bauantragsverfahren

Der Landkreis Aurich digitalisiert seine Verwaltungsabläufe und stellt diese online zur Verfügung. Auch der Bereich Baugenehmigungsverfahren ist damit inbegriffen und kann zukünftig vollständig digital abgewickelt werden.

Ihren Bauantrag reichen sie direkt beim Landkreis Aurich ein. Wir beteiligen die Bauortgemeinde für Sie. Ihre vorbereiteten Bauvorlagen können Sie als PDF-Dokument mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen.

Anschließend rufen Sie das entsprechende Bauantragsformular auf (zu den Formularen des Leistungsbereich Bauen & Wohnen gelangen Sie hier), füllen dieses aus, fügen die Bauvorlagen als Anlage bei, signieren das Formular und senden es ab.

Alternativ zur Signatur kann der Bauherr eine Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Verfahren ausstellen. Diese ist dem Landkreis Aurich per Fax (+4941 16-6099) oder per Mail (bauamt@landkreis-aurich.de) zu übermitteln. Die Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Verfahren finden Sie hier.


Bei Rückfragen oder Problemen mit der virtuellen Bauplattform ITeBAU steht Ihnen die  Hotline der ITEBO Unternehmensgruppe zur Verfügung:

Hotline: 0541/9631-831
Mail: itebau@itebo.de

 

 

Was passiert nach dem Eingang Ihres Antrages?

Nach Eingang Ihrer digitalen Bauantragsstellung wird für Sie ein Projektraum (digitale Bauakte) auf der Bauplattform eingerichtet.

Sie erhalten per E-Mail eine Einladung für diesen Projektraum. Dort müssen Sie sich einmalig auf der Bauplattform registrieren, indem Sie sich einen Benutzernamen und ein Passwort geben und dieselbe E-Mail-Adresse wie im Bauantragsformular angeben. Sie können dann auf Ihren Projektraum zugreifen und dort den Schriftverkehr einsehen. Über neu eingestellte Dokumente erhalten Sie eine E-Mail zur Information.

Auch die Genehmigung ist für Sie auf der Bauplattform einzusehen und herunterzuladen.

Die Vorteile:

  • Digitaler Workflow von Anfang an  - späterer Digitalisierungsaufwand entfällt
  • Transportwege und -zeiten entfallen durch Online-Zustellung - Dokumentenaustausch auf Bauplattform ohne zeitliche Verzögerung 
  • Druckkosten können auf beiden Seiten minimiert werden
  • Gleichzeitige Beteiligung mehrerer Institutionen möglich