Immissionsschutz

Aufgabe des Immissionsschutzes ist es Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädliche Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. So können Anlagen zum behandeln, verarbeiten oder herstellen von Produkten (Tierhaltungsanlagen, Altautoverwertungsanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, usw.) ab einer gewissen Grösse nur unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Belange genehmigt werden.