Untere Bodenschutzbehörde

Hauptaufgabe der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich ist die Umsetzung der Bodenschutzgesetzgebung, vertreten durch

  • das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG),
  • die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie
  • das Niedersächsische Bodenschutzgesetz (NBodSchG).

Sinn und Zweck dieser Gesetze ist die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen als

  • Lebens- und Nahrungsgrundlage für Mensch, Tier, Pflanze und Bodenorganismen,
  • prägendes Element für Natur, Landschaft und Kultur,
  • Schutzschicht für das Grundwasser (Wasserfilter und -speicher),
  • Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,
  • Lagerstätte für Rohstoffe,
  • Nutzfläche für Land- und Forstwirtschaft sowie
  • Fläche für Siedlung und Erholung.

Um dies zu erreichen, sind schädliche Bodenveränderungen zu verhindern, Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen weitere nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

 

Arbeitsschwerpunkte der Behörde sind u.a. die

  • Ermittlung, Erkundung, Abwehr und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Grundwasserverunreinigungen,
  • Führung eines Katasters über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen,
  • Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster,
  • Beantwortung von Anfragen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG),
  • Beteiligung an Genehmigungsverfahren der Bauleitplanung,
  • Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Aurich sowie
  • die Berichterstattung an übergeordnete Behörden (z.B. Umweltministerium).