Schulbezirke

Der Landkreis Aurich hat durch Satzung die Schulbezirke für die kreiseigenen Schulen des Primar- und des Sekundarbereiches I gem. § 63 Nds. Schulgesetz festgelegt.

13. Änderung über die Festlegung der Schulbezirke für die Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I in der Trägerschaft des Landkreises Aurich