Wallhecken

Wallhecken sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle. Diese bieten einen wertvollen Lebensraum für viele Artengruppen und haben deshalb eine hohe ökologische Bedeutung. Weitere Informationen finden Sie in dem Wallhecken-Flyer.

Wallhecken sind nach § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG in Verbindung mit § 29 BNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile. Diese dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten.

Wallhecken-Förderprogramm Ostfriesland

Bewirtschafter von Wallhecken in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund können für Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen an mindestens 200 m Wallhecke vom Land Niedersachsen eine Förderung von 12,50 EUR für den laufenden Meter bekommen. Die Ostfriesische Landschaft als Projektträgerin berät die Bewirtschafter beim Antragsverfahren und wickelt das Verfahren ab.

Weitere Informationen können Sie unter folgenden Links einsehen:

http://www.ostfriesischelandschaft.de/wallhecken/index.jsp

www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/foerderprogramme/wallheckenprogramm_ostfriesland/das-wallhecken-programm-ostfriesland-44180.html