Behindertenbeirat

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 3 Grundgesetz, Abs. 3, Satz 2

Auch wenn unsere Verfassung dieses verbietet, ist es für Menschen mit einer Behinderung nach wie vor schwieriger, eine Arbeitsstelle oder eine für sie entsprechende Wohnung zu finden.

Im Landkreis Aurich gibt es nun seit dem 09.03.2010 einen Behindertenbeirat, der die Belange und Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung im Landkreis Aurich vertritt.

Auf der gesetzlichen Grundlage der Niedersächsischen Landkreisordnung in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (NBGG), wurde von der Kreisverwaltung eine Satzung erarbeitet, die nach Beratung in den Ausschüssen am 17.September 2009 durch den Kreistag des Landkreises Aurich beschlossen wurde.

Welche Mitglieder gehören dem Behindertenbeirat an?

  • Die Behindertenbeauftragten der Städte und Gemeinden des Landkreises Aurich (maximal 15)
  • Als Beratendes Mitglied die Kreistagsabgeordnete Frau Ingeborg Kleinert (Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)
  • Als Beratendes Mitglied Herr Michael Müller (Amtsleiter des Kreissozialamtes)

Welche Aufgaben hat der Behindertenbeirat?

  • Vorschläge und Anregungen mit Blick auf die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen unter Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten  entgegenzunehmen, auszuwerten und an zuständige Stellen weiterzuleiten
  • Information der Bevölkerung
  • Beratende Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Landkreises Aurich, die Menschen mit Behinderungen betreffen oder betreffen können
  • Beratende Mitwirkung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Beratende Mitwirkung bei Bauvorhaben des Landkreises Aurich