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Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Carpe Ventos Energie GmbH (Az.: 2916/2022)

Die Carpe Ventos Energie GmbH, Hauptstraße 144, 26639 Wiesmoor, beabsichtigt auf den Grundstücken in der Gemarkung Wiesmoor, Flur 32, Flurstück 5/6 und Flur 29, Flurstück 29 die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 135 m, einer Gesamthöhe von 193 m und einer Kapazität von jeweils 4.200 kW. Die Antragstellerin beabsichtigt, die Anlagen voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb zu nehmen.

Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), i. V. m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799), sowie der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Aurich.

Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 UVPG wird als zweckmäßig erachtet. Der Landkreis Aurich hat daher gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seinen beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten, einschließlich des UVP-Berichts, werden für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus werden auch die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem 21.08.2023 und endet am 20.09.2023. Die Unterlagen können bei den folgenden Stellen innerhalb der Dienstzeiten eingesehen werden:

 

-Landkreis Aurich

Kirchdorfer Straße 7-9

Zimmer-Nr. 111

26603 Aurich

 

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04941/16-6041, 16-6042 oder 16-6043

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

-Stadt Wiesmoor

Hauptstraße 193

Zimmer-Nr. 205

26639 Wiesmoor

 

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04944/305142

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr

Donnerstag auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Gemeinde Friedeburg

Friedeburger Hauptstraße 96

Zimmer-Nr. 24

26446 Friedeburg

 

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04465/8067312

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag auch in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ oder über die Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen> Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden.

 

Der Behörde liegen als Bestandteil der Antragsunterlagen u. a. folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4e der 9. BImSchV - Dipl.-Ing. Uwe Gerhardt - Büro für Landschaftsplanung und Umweltentwicklung vom 04.08.2023
  • Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. 4884-22-L1 - IEL GmbH vom 27.07.2022
  • Berechnung der Rotorschattenwurfdauer, Bericht Nr. 4884-22-S1 - IEL GmbH vom 25.07.2022
  • Brandschutzkonzept für die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-115 EP3 E3 mit 135 m Nabenhöhe - Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 12.06.2020
  • Typenprüfung E-115 EP3 E3-HT-135-ES-C-01 Rev. 0 - Enercon GmbH
  • Gutachten zur Bewertung der Funktionalität von Eiserkennungssystemen zur Verhinderung von Eisabwurf an Enercon Windenergieanlagen Bericht Nr. 8111 881 239 Rev.6- TÜV-Nord EnSys GmbH & Co.KG vom 04.06.2020
  • Gutachten zur Standorteignung von WEA am Standort Wiesmoor, Referenz-Nr. 2022-D-033-P3-R4.A - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 21.09.2022
  • Signaturtechnisches Gutachten zum Windpark Wiesmoor-Süd im Einflussbereich der militärischen Radaranlage Brockzetel, Gutachten Nr. TAECS42-208/15 - Airbus Defence and Space GmbH vom 29.07.2015
  • Stellungnahme zum Windpark Wiesmoor-Süd im Einflussbereich der militärischen Radaranlage Brockzetel – Ergänzung zum Gutachten TAECS42-208/15 vom 14.03.2022
  • Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Errichtung der Windenergieanlagen A & C im Windpark Wiesmoor-Süd (einschl. Anlage 10 Artenschutzrechtliche Prüfung) - Dipl.-Ing. Uwe Gerhardt - Büro für Landschaftsplanung und Umweltentwicklung vom 03.08.2023
  • Brut- und Rastvogeluntersuchungen zur Errichtung der Windenergieanlagen A & C im Windpark Südmoor - Dipl.-Ing. Uwe Gerhardt - Büro für Landschaftsplanung und Umweltentwicklung vom 17.11.2022
  • Fachbeitrag Fledermäuse zur geplanten Erweiterung Wiesmoor – Dipl.-Biol. Lothar Bach, Freilandforschung, zool. Gutachten (Dezember 2021)
  • Baugrundgutachten zum Windpark Wiesmoor, Anlagenstandorte WEA 18b, WEA A, WEA C und WEA 19 – Schmitz + Beilke Ingenieure GmbH vom 20.04.2016
  • Hydraulische Berechnung Erweiterung Windpark Wiesmoor (WEA 18b, WEA A, WEA C und WEA 19) - Schmitz + Beilke Ingenieure GmbH vom 29.04.2016
  • Bodenmanagement – Windpark Wiesmoor – Erweiterung 2022 Pommer & Schwarz ErneuerbareEnergienGesellschaft mbH vom 04.08.2022

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 21.08.2023 bis zum 20.10.2023 schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich, der Stadt Wiesmoor oder der Gemeinde Friedeburg erhoben werden. Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden am 14.11.2023 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.106 des Kreishauses, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich mit den Einwendern und der Antragstellerin erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein können. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird. Sofern die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.

Sollte eine Verlegung des Erörterungstermins erforderlich sein, werden die Antragstellerin und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins benachrichtigt. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

 

Aurich, den 11.08.2023

Landkreis Aurich

 

Der Landrat

 

https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=A4D77349-FE79-47AA-AAAE-D3A655742C9E