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Öffentliche Ausschreibung: Kehrbezirk OSTF-2-02 Großheide

Im Landkreis Aurich ist der Kehrbezirk OSTF-2-02 Großheide zum 01.04.2024 auf Grundlage der §§ 9, 9a und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) mit

einem/einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*in (m/w/d)

zu besetzen.

 

Kurze Kehrbezirksbeschreibung:

 OSTF-2-02 Großheide 

Im Kehrbezirk sind ca.  3.100 Objekte zu betreuen. Der Kehrbezirk umfasst überwiegend Straßenzüge aus dem Bereich der Gemeinde Großheide und der Samtgemeinde Holtriem.

Der Landkreis Aurich sucht für den Kehrbezirk eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für eine Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder zum bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfegers erfüllt. Engagement, Kontakt- und Konfliktfähigkeit und ein sicheres Auftreten werden neben Kenntnissen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerrechts erwartet.

Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).

Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevoll. Bezirksschornsteinfegerin/eines Bezirksschornsteinfegers werden in den §§ 13 ff SchfHwG beschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.

Ebenso müssen die Bewerberinnen und Bewerber über die für die Erfüllung der Aufgabe von Bezirksschornsteinfegermeistern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.

 

Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

1. eine schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und mindestens eine Telefonnummer sowie ggf. eine E-Mail enthält,

2. ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält,

3. ein Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle,

4. Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen,

5. lückenlose Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnissen sowie Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die letzten sieben Jahre, Bescheinigungen des Arbeitsamtes o. ä.; aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeit (Beginn und Ende) hervorgehen,

6. eine schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

7. eine schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist,

8. eine schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben wahrzunehmen.

9. eine schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin/ der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen.

10. Nachweise über berufsspezifische und produktneutrale Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten 7 Jahren.

11. Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen, wie zum Beispiel Betriebswirt Handwerk, Gebäudeenergieberater, ein abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium und Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.

12. Nachweise über die Zertifizierung/Gütesiegel des eigenen Betriebes (bei Kehrbezirksinhabern) oder über die Beschäftigung in einem zertifizierten Betrieb für die letzten 3 Jahre.

 

Folgende Unterlagen und Erklärungen sind nur von derzeitigen und ehemaligen Kehrbezirksinhaberinnen und Kehrbezirksinhabern vorzulegen:

  1. Eine schriftliche Erklärung, dass bei einer Bestellung die bestehende Bestellung aufgegeben wird und aufgegeben werden darf,
  2. Eine schriftliche Einverständniserklärung, dass die Personalakte bei der derzeit oder zuletzt zuständigen Aufsichtsbehörde zur Einsichtnahme angefordert werden kann,

  3. Eine schriftliche Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Aufsichtsmaßnahmen in den letzten 10 Jahren gegen die Bewerberin oder den Bewerber als Inhaberin oder Inhaber eines Kehrbezirks ergriffen oder eingeleitet worden sind.

 

Der Bewerbung können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers geben.

Die aufgeführten Unterlagen können als Kopien eingereicht werden. Fremdsprachlich eingereichte Unterlagen sind eine deutsche Übersetzung beizufügen. Im Falle einer positiven Entscheidung sind die in Kopie eingereichten Unterlagen vor Bestellung auf Verlangen dem Landkreis Aurich im Original vorzulegen. Die Unterlagen nach Nr. 1,2 und 6 bis 9 dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Bei nicht fristgerecht oder unvollständig eingesandten Unterlagen können die Bewerberinnen/Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Anwendung findet ebenfalls § 9a Abs. 4 SchfHwG, wonach sich eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben kann. Sollten Sie diesbezüglich eine persönliche Härte für sich geltend machen und eine frühere Bewerbung aus Ihrer Sicht im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden sein, ist dies bereits mit der Einreichung der Bewerbung umfassend schriftlich darzulegen. Hierzu wird auf die in der Anlage beigefügte Bewertungsmatrix hingewiesen.

Den Bewerbern entstehende Kosten werden nicht erstattet. Im Falle einer Bestellung entstehen für die erfolgreiche Bewerberin/den erfolgreichen Bewerber Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Niedersachsen i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.

Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte

bis zum 30.01.2024

an den Landkreis Aurich, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.

Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist), einschließlich der Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen, gilt das Datum des Posteingangs beim Landkreis Aurich.

Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren steht Ihnen Herr Dirksen unter der Telefonnummer 04941 16-3802 oder E-Mail: wdirksen@landkreis-aurich.de zur Verfügung.