Abkürzungen bestimmen mittlerweile unser tägliches Leben und werden gerade auch im öffentlichen Bereich oft verwendet. Zur leichteren Verständlichkeit haben wir in diesem Glossar die auf unserer Internetseite verwendeten Abkürzungen für Sie zusammengefasst und mit Erklärungen und Erläuterungen versehen.
- ADGA
- Abkürzung für:Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung
- AllGO
- Akronym für:Allgemeine Gebührenordnung
- AO
- Akronym für:Abgabenordnung
Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden.
- Apfel e.V.
- Akronym für:
Verein der Adoptiv-, Pflege- und Tageseltern im Landkreis Aurich e.V., gegr. 1994
- APVO
- Akronym für:Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung
- Arbeitszeit-TV Nds.
- Akronym für:Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit
Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen ist und die unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 fallen.
- ArbZG
- Akronym für:Arbeitszeitgesetz
Zweck des Gesetzes ist es,
1. die Sicherheit und den Grundheitsschutz der Arbeitnehmer bie der Arbeitszeitgestaltung zu gwährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie
2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.
- ATG
- Akronym für:Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Die Bundesagentur für Arbeit fördert durch Leistungen nach diesem Gesetz die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahres spätestens ab 31. Dezember 2009 vermindern und damit die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers ermöglichen.
- B-Plan
- Akronym für:Bebauungsplan
- BAföG
- Akronym für:Bundesausbildungsförderungsgesetz
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist eine Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB), das Bundesausbildungsförderungsgesetz besonderer Teil des SGB (vgl. § 68 Nr. 1 SGB I). - BauGB
- Akronym für:Baugesetzbuch
- BauGO
- Akronym für:Baugebührenverordnung
- BauNVO
- Akronym für:Baunutzungsverordnung
- BauVorlVO
- Akronym für:Bauvorlagenverordnung
- BBesG
- Akronym für:Bundesbesoldungsgesetz
Dieses Gesetz regelt die Besoldung der Beamten.
- BBiG
- Akronym für:Bundesbildungsgesetz
Allgemeine und spezielle Vorschriften über die Berufsausbildung.
- BeamtVG
- Akronym für:Beamtenversorgungsgesetz
Dieses Gesetz regelt die Versorgung aller Beamten.
- Bedarfsgemeinschaft
- Akronym für:SGB II Bedarfsgemeinschaft
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:
die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und als Partner von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen:
- der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, oder
- der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
- eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Partner in verantwortlich gegenseitigem Einstehen),
- die unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Vater und/oder Mutter (wenn sie selbst nicht erwerbsfähig sind) eines erwerbsfähigen, unverheirateten Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder nur ein Elternteil (und gegebenenfalls der Partner) eines solchen Kindes.
- BEEG
- Akronym für:Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Das BEEG hat das ehemalige Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) abgelöst.
- BestattG
- Begriff für:Niedersächsisches Bestattungsgesetz