Heimaufsicht

Grundlage für die Heimaufsicht ist das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG).

Die Aufgabe der Heimaufsicht ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse von alten und pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung beachtet und geschützt werden. Im Rahmen unangekündigter Prüfungen in Form von Heimbegehungen wird in den Pflegeeinrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen sowie der Heimpersonalverordnung, der Heimmindestbauverordnung, der Heimmitwirkungsverordnung und der Heimsicherungsverordnung überwacht.

Im Folgenden einige der Bereiche, die überprüft werden:

  • die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • die Beachtung er Bewohnerrechte
  • die Ausstattung, der Zustand und die Gestaltung der Räumlichkeiten
  • die Tagesablauf- und Arbeitsablaufgestaltung
  • die qualitative und quantitative Personalbesetzung
  • die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • die innere Struktur der Einrichtung
  • die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • die allgemein hygienischen Verhältnisse
  • die Verwendung der von Bewohnerinnen und Bewohnern gezahlten Gelder und geldwerten Leistungen an die Einrichtung

Die Heimaufsicht berät Betreiber bei der Errichtung oder Erweiterung unterstützender Einrichtungen (Heime, ambulante Wohngemeinschaften, Formen des betreuten Wohnens und Einrichtungen der Tagespflege), ist Ansprechpartner für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Bewohnervertretungen und Pflegekräfte bei Fragen und Problemen. Die Einrichtungen werden, wenn Mängel im Rahmen einer Prüfung festgestellt wurden, bei der Beseitigung der Mängel beraten bzw. wird die Abstellung der Mängel durch Auflagen und Anordnungen ordnungsrechtlich geahndet.

Wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben, können Sie sich ggf. unter garantierter Wahrung der Anonymität an die Heimaufsicht wenden.