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Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Maike und Peter Peters (Az.: 2542/2012)


Frau Maike Peters und Herr Peter Peters, Wundel 1, 26529 Upgant-Schott, beabsichtigen auf den Grundstücken in der Gemarkung Wirdum, Flur 18, Flurstücke 8, 9 und 10/1 die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-70 E4 mit einer Nabenhöhe von 64 m, einer Gesamthöhe von 99,5 m und einer Kapazität von jeweils 2.300 kW. Die Antragsteller beabsichtigen, die Anlagen voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb zu nehmen.

Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 10, 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), i. V. m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799), sowie der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Aurich.

Die Antragsteller haben gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Der Landkreis Aurich hat daher gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seiner beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten, einschließlich des UVP-Berichts, werden für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus werden auch die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem 04.09.2023 und endet am 04.10.2023. Die Unterlagen können bei den folgenden Stellen innerhalb der Dienstzeiten eingesehen werden:

Landkreis Aurich
Kirchdorfer Straße 7-9
Zimmer-Nr. 111
26603 Aurich

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04941/16-6041, 16-6042 oder 16-6043

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Samtgemeinde Brookmerland
Am Markt 10
Zimmer-Nr. 10
26529 Marienhafe

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04934/811

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Montag und Dienstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr


Gemeinde Krummhörn
Rathausstraße 2
26736 Krummhörn

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04923/916-0

Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr


Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=f6452113-0fcc-4f91-8395-770ffad2946b eingesehen werden.

Der Behörde liegen als Bestandteil der Antragsunterlagen u. a. folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4e der 9. BImSchV
  • Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. 3078-22-L4 - IEL GmbH vom 30.11.2022
  • Ergänzende Stellungnahme zum schalltechnischen Gutachten, Nr. 3078-23-L4_01_01 – IEL GmbH vom 16.01.2023
  • Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. 3078-12-L2 - IEL GmbH vom 05.11.2012
  • Berechnung der Rotorschattenwurfdauer, Bericht Nr. 3078-22-S2 - IEL GmbH vom 09.06.2022
  • Berechnung der Rotorschattenwurfdauer, Bericht Nr. 3078-12-S1 - IEL GmbH vom 12.11.2012
  • Brandschutzkonzept für die Errichtung von einer Windenergieanlage ENERCON E-70 E4 - Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 07.04.2008
  • Zusammenstellung der typengeprüften Dokumentationen (Typenprüfung) E-70 E4/S/63/3K/01 Rev. 0 - Enercon GmbH
  • Gutachten Eiserkennung an Rotorblättern von ENERCON Windenergieanlagen durch das ENERCON-Kennlinienverfahren und externe Eissensoren, Bericht Nr. 8111 7247 373 Rev. 0 - TÜV-Nord EnSys GmbH & Co. KG vom 17.06.2020
  • Gutachten zur Standorteignung von WEA am Standort Nördliches Wirdumer Neuland, Referenz-Nr. F2E-2022-TGB-043, Rev. 3 - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 06.05.2022
  • Erläuternde Stellungnahme zur Standorteignung, Nr. 2023-G-030-P6-RO - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 21.07.2023
  • Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht): Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Projektgebiet „Nördliches Wirdumer Neuland“  – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 19.07.2023
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Projektgebiet „Nördliches Wirdumer Neuland“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 17.07.2023
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Projektgebiet „Nördliches Wirdumer Neuland“  – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 17.07.2023
  • Erfassung und Bewertung des Rast- und Brutvogelbestandes 2018-19 – Windpark „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ und Windpark „Wirdumer Neuland“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 01.02.2021
  • Erfassung und Bewertung des Fledermausbestandes 2019 – Windpark „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ und Windpark „Wirdumer Neuland“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 14.04.2021
  • Korrigierte Abbildung 4 zum Bericht Erfassung und Bewertung des Fledermausbestandes 2019 – Windpark „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ und Windpark „Wirdumer Neuland“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR
  • Fachbeitrag zur Natura 2000-Verträglichkeitprüfung – Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Projektgebiet „Nördliches Wirdumer Neuland“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 17.07.2023
  • Baugrunduntersuchung – Gründungsbeurteilung – Neubau von drei Windkraftanlagen im Windpark Wirdumer Neuland, Projekt-Nr. W-09270-V01 – Neumann Baugrunduntersuchung GmbH & Co. KG vom 28.02.2022
  • Untersuchungsbericht – Erkundung auf sulfatsaure Eigenschaften - WP Nördliches Wirdumer Neuland, Projekt-Nr. 22P179 – Böker und Partner vom 02.03.2022
  • Bodenkundlicher Baubegleitung, Bodenschutzkonzept & Bodenmanagementkonzept – Windpark Nördliches Wirdumer Neuland, Projekt-Nr. 22P179 – Böker und Partner vom 02.06.2023
  • Stellungnahme Bodenmanagement – Windpark Nördliches Wirdumer Neuland, Projekt-Nr. 22P179 – Böker und Partner vom 21.08.2023

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 04.09.2023 bis zum 06.11.2023 schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich, der Samtgemeinde Brookmerland oder der Gemeinde Krummhörn erhoben werden. Einwendungen werden den Antragstellern und den Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden am 28.11.2023 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.106 des Kreishauses, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich mit den Einwendern und den Antragstellern erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein können. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird. Sofern die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.

Sollte eine Verlegung des Erörterungstermins erforderlich sein, werden die Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins benachrichtigt. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

 

Aurich, den 25.08.2023
Landkreis Aurich
Der Landrat

https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=f6452113-0fcc-4f91-8395-770ffad2946b