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Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Windmüller Upgant-Schott GmbH & Co. KG (Az.: 367/2013)

Die Windmüller Upgant-Schott GmbH & Co. KG, Wundel 1, 26529 Upgant-Schott, beabsichtigt auf den Grundstücken in der Gemarkung Upgant-Schott, Flur 13, Flurstücke 2/2, 3/3, 33/3, 5/2, 8/1 und 23 die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E-70 E4 mit einer Nabenhöhe von 64 m, einer Gesamthöhe von 99,5 m und einer Kapazität von jeweils 2.300 kW. Die Antragstellerin beabsichtigt, die Anlagen voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb zu nehmen.

Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 10, 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), i. V. m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799), sowie der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Aurich.

Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Der Landkreis Aurich hat daher gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seiner beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten, einschließlich des UVP-Berichts, werden für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus werden auch die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem 28.08.2023 und endet am 27.09.2023. Die Unterlagen können bei den folgenden Stellen innerhalb der Dienstzeiten eingesehen werden:

 

-Landkreis Aurich

Kirchdorfer Straße 7-9

Zimmer-Nr. 111

26603 Aurich

 

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04941/16-6041, 16-6042 oder 16-6043

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

-Samtgemeinde Brookmerland

Am Markt 10

Zimmer-Nr. 10

26529 Marienhafe

 

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04934/811

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Montag und Dienstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=a4d24fe0-6663-47a5-b74f-b224db96872b eingesehen werden.

 

Als entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen liegen u.a. folgende Antragsunterlagen und Stellungnahmen vor:

Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4e der 9. BImSchV – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 10.08.2023

Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. 3126-21-L5 - IEL GmbH vom 16.12.2021

Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. 3126-21-L6 - IEL GmbH vom 17.12.2021

Ergänzende Stellungnahme zu den schalltechnischen Gutachten, Bericht Nr. 3126-22-L5_L6_01_01 vom 18.05.2022

Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. 3126-18-L4 - IEL GmbH vom 08.11.2018

Ergänzende Stellungnahme zu den schalltechnischen Gutachten, Bericht Nr. 3126-18-L4_01_01 vom 03.02.2020

Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. 3126-20-L3A - IEL GmbH vom 19.03.2020

Berechnung der Rotorschattenwurfdauer, Bericht Nr. 3126-22-S3 - IEL GmbH vom 13.05.2022

Berechnung der Rotorschattenwurfdauer, Bericht Nr. 3126-18-S2 - IEL GmbH vom 20.11.2018

Brandschutzkonzept für die Errichtung von einer Windenergieanlage ENERCON E-70 E4 - Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 07.04.2008

Zusammenstellung der typengeprüften Dokumentationen (Typenprüfung) E-70 E4/S/63/3K/01 Rev. 0 - Enercon GmbH

Gutachten Eiserkennung an Rotorblättern von ENERCON Windenergieanlagen durch das ENERCON-Kennlinienverfahren und externe Eissensoren, Bericht Nr. 8111 7247 373 Rev. 0 - TÜV-Nord EnSys GmbH & Co. KG vom 17.06.2020

Gutachten zur Standorteignung von WEA am Standort Upgant-Schott, Referenz-Nr. F2E-2021-TGS-022, Rev. 0 - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 28.04.2021

Erläuternde Stellungnahme zur Standorteignung, Nr. 2023-A-030-P6-RO - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 26.01.2023

Erläuternde Stellungnahme zur Standorteignung - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG, Email vom 17.03.2022

Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht): Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Projektgebiet „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 09.08.2023

Verrohrungen und Verlegungen von Gräben im Rahmen des geplanten Windparks „Upgant-Schott/ Tjücher Grashaus“: Fachliche Grundlagen für die Feststellung der UVP-Pflicht vom 30.06.2023

Landschaftspflegerischer Begleitplan – Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Projektgebiet „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 27.06.2023

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Projektgebiet „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 09.06.2023

Erfassung und Bewertung des Rast- und Brutvogelbestandes 2018-19 – Windpark „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ und Windpark „Wirdumer Neuland“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 01.02.2021

Erfassung und Bewertung des Fledermausbestandes 2019 – Windpark „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ und Windpark „Wirdumer Neuland“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 14.04.2021

Korrigierte Abbildung 4 zum Bericht Erfassung und Bewertung des Fledermausbestandes 2019 – Windpark „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ und Windpark „Wirdumer Neuland“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR

Fachbeitrag zur Natura 2000-Verträglichkeitprüfung – Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Projektgebiet „Upgant-Schott / Tjücher Grashaus“ – Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR vom 26.06.2023

Baugrunduntersuchung – Gründungsbeurteilung – Neubau von sechs Windkraftanlagen im Windpark Tjücher Grashaus, Projekt-Nr. W-09272-V01 – Neumann Baugrunduntersuchung GmbH & Co. KG vom 22.04.2021

Umweltchemische Bodenuntersuchung – Prüfbericht WP Tjücher Grashaus, Upgant-Schott, Projekt-Nr. G2104141 – Geonovo GmbH vom 30.04.2021

Bodenschutzkonzept & Bodenmanagementkonzept inkl. Bodenkundlicher Baubegleitung  – Windpark Tjücher Grashaus, Projekt-Nr. 21P370 – Böker und Partner vom 02.06.2023

Stellungnahme Bodenmanagement – Windpark Tjücher Grashaus, Projekt-Nr. 21P370 – Böker und Partner vom 09.06.2023

Wasserrechtliche Anträge Grabenverlegung/Grabenverrohung, Projekt-Nr. W 221.157 – Ingenieurbüro Börjes GmbH & Co. KG, Februar 2023

Stellungnahme der Bundesnetzagentur mit E-Mail vom 23.06.2023

Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft vom 27.06.2023

Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 17.07.2023

Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 20.07.2023

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 28.08.2023 bis zum 27.10.2023 schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich oder der Samtgemeinde Brookmerland erhoben werden. Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden am 23.11.2023 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.106 des Kreishauses, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich mit den Einwendern und der Antragstellerin erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein können. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird. Sofern die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.

Sollte eine Verlegung des Erörterungstermins erforderlich sein, werden die Antragstellerin und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins benachrichtigt. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

 

 

Aurich, den 18.08.2023

Landkreis Aurich

Der Landrat