Sozialer Dienst bzw. Jugendgerichtshilfe

Die 4 Regionalteams im Amt für Jugend und Soziales sind Ansprechpartner für die Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Landkreises Aurich. Mit unserer Tätigkeit möchten wir Beitrag dazu leisten die Lebensbedingungen für den benannten Personenkreis zu verbessern und ihn bei der Bewältigung von erzieherischen Problemen zu unterstützen. Die Arbeit basiert auf der Grundlage des SGB VIII in Verbindung mit angrenzenden gesetzlichen Regelungen.

Durch eine Antragsprüfung und Bedarfsermittlung wird festgestellt, ob und in welcher Form Hilfe benötigt und angeboten werden kann.

Insgesamt wird die Tätigkeit des Berufspraktikums in drei Phasen eingeteilt, die durchaus aber in Einzelaufgaben ineinanderfließend übergehen können.

Ziel des Berufspraktikums ist, eigenständig und sicher in den Arbeitsfeldern (Sozialer Dienst und Jugendhilfe im Strafverfahren) zu handeln. Dazu wirst Du im 2. Praktikumshalbjahr eigene Fälle übernehmen und unter Anleitung eigenständig bearbeiten.


Die erste Phase, die die Einführung in die Arbeitsfelder darstellt, soll ca. 1,5 Monate andauern und dient der Einführung in die Dienststelle, das Kennenlernen der verschiedenen Arbeitsbereiche und die Begleitung und Beobachtung der einzelnen Mitarbeiter.


In der zweiten Phase, die ca. weitere 2,5 Monate andauern wird, wirst Du schwerpunktmäßig den Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) begleiten. Durch Übernahme von ausgewählten Fällen, die im Rahmen der JuHiS anfallen, wird die Tätigkeit eingeübt.


In der dritten Phase des Anerkennungsjahres wird der Schwerpunkt des Berufspraktikums in der Arbeit des Sozialen Dienstes liegen. Der Soziale Dienst hat beim Landkreis Aurich eine breite Aufgabenstellung, die folgende Bereiche umfasst:

  1. Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, allgemeine Erziehungsberatung und der Förderung der Erziehung in der Familie, über
  2. die Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII bis zur Einleitung der
  3. im Einzelfall notwendigen und beantragten Hilfen für Familien, deren Eltern, Kinder oder auch für junge Volljährige (Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII, sowie § 42 und § 42a SGB VIII).

Insbesondere in diesem Arbeitsfeld ist die Einübung und Kenntnis des verwaltungsgerechten Handelns von der Antragstellung bis zur Bescheiderteilung, die Einhaltung von Fristen und Dokumentation und Aktenführung eine wichtige Verwaltungsaufgabe. Bei der Einzelfallarbeit ist ein spezielles EDV-Programm (KDO-Jugendwesen) zu bedienen und entsprechend Statistik über die erzieherischen Hilfen zu führen.