Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Der Aufgabenbereich „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ des Landkreises Aurich hat die Aufgabe, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen zu fördern und dadurch eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe (z.B. bzgl. der individuellen Lebensführung, an Bildung, am Arbeitsleben) am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies bedeutet zugleich Benachteiligungen entgegenzuwirken und Barrieren abzubauen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, arbeiten Sozialpädagog*innen und Verwaltungsfachkräfte in einem Team zusammen. Der Sozialraum umfasst das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Aurich.

Der Aufgabenbereich „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ umfasst folgende Bereiche:

  • Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen
  • Durchführung des Gesamtplanverfahrens nach §§ 17 ff. SGB IX (Kapitel 7)
  • Bedarfsermittlung und -feststellung gem. §§ 17 ff. SGB IX (Kapitel 7)
  • Weiterentwicklung der Verfahren und Instrumente zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung
  • Durchführung von Zielauswertungen und Wirkungskontrollen
  • Auswahl geeigneter Leistungserbringer
  • Mitarbeit in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen und Netzwerken
  • Teilnahme an kollegialen Fallberatungen sowie Supervisionen

Während des Anerkennungsjahres lernen Praktikant*innen alle Aufgabenbereiche kennenlernen und werden intensiv in das abwechslungsreiche Themenfeld eingearbeitet.