Vormundschaften

Das Amt für Jugend und Soziales kann für Minderjährige kraft Gesetz oder durch Beschluss des Familiengerichtes zum*r Vormund*in oder Pfleger*in bestellt werden. Der/die Amtsvormund*in/ Pfleger*in übernimmt damit das Sorgerecht in den auf ihn/ihr übertragenen Teilen. Um im Sinne der Minderjährigen entscheiden, sie unterstützen und begleiten zu können, hält der/die Vormund*in/ Pfleger*in mit den von ihm/ihr betreuten Minderjährigen (Mündel) regelmäßig Kontakt, die in der Regel in einer Wohneinrichtung, Pflegefamilie oder sonstigen Jugendhilfeeinrichtung leben. Es finden Besuche im häuslichen Umfeld der Mündel oder gemeinsame Aktivitäten statt.

Im Rahmen der Begleitung seiner/ihrer Mündel hat der/die Vormund*in/ Pfleger*in außerdem Kontakt mit den anderen Fachbereichen des Amtes für Jugend und Soziales (Soziale Dienste, Pflegekinderdienst), mit den Familiengerichten, Ärzten, Therapeuten, Schulen, Krankenkassen, Polizei, usw., was ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld ergibt. Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen und Supervision regen zur Reflexion an und sind ein wichtiger Bestandteil dieses Arbeitsbereiches.

Im Rahmen des Anerkennungsjahres wirst Du alle Aufgaben im Bereich Vormundschaften und die Strukturen des Amtes kennenlernen.  Bei Interesse kannst Du auch in anderen Bereichen des Amtes hospitieren.