Service A-Z

Sozialer Dienst

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Aufgabenbereiches Sozialer Dienst stehen Familien, Jugendlichen und Kindern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Verfügung.

Von Erziehungs-, Partnerschafts- und Scheidungsproblemen, über Sorgerechtsfragen und Ausgestaltung des Umgangsrechtes, bis hin zu Fragen der Behindertenhilfe, Altenhilfe und Sicherung der Lebensgrundlagen werden Beratungen durchgeführt, sowie die erforderlichen und geeigneten Hilfeleistungen gewährt.

Ziel ist immer die Erarbeitung einer Lösung, die die Rechte der beteiligten Konfliktpartner berücksichtigt, möglichst dem Erhalt der Familie dient oder die Beziehung zwischen Kindern und Eltern stärkt bzw. bewahrt.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Beratung von Eltern, Angehörigen und Interessierten, generelle Informationen über Hilfsangebote
  • Beratung von professionellen Helfern, um passende und präventive Hilfen für Familien zu gestalten
  • Vermittlung von Hilfen
  • Möglichkeit von anonymen Beratungen
  • Auf Wunsch Hausbesuche, Besuche in Praxen bzw. Beratungsstellen
  • Kostenlose Beratungen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)