Visum und Verpflichtungserklärung

Je nachdem aus welchem Land Sie kommen, brauchen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die grundsätzlich kein Visum benötigen. Für Personen aus anderen Staaten gelten zum Teil ebenfalls Ausnahmeregelungen. Aktuelle Informationen zur Visumspflicht bzw. Visumsfreiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Man unterscheidet zwischen Schengen-Visa (Kategorie C) und nationalen Visa (Kategorie D). Das von den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens erteilte Visum ist ein Touristenvisum, mit dem Sie maximal 90 Tage in Deutschland bleiben können. Es gilt grundsätzlich in allen Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, so dass Sie mit einem solchen Visum auch die folgenden Länder besuchen können: Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten, brauchen Sie ein nationales Visum. Dazu müssen die Vorschriften und Voraussetzungen erfüllt werden, die auch für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU gelten. Grundsätzlich ist auch die Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig.

Wo erfolgt die Beantragung des Visums?

Sie beantragen das Visum vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (deutsche Botschaft oder deutsches Konsulat) in Ihrem Heimatland. Dabei geben Sie an, zu welchem Zweck Sie einreisen möchten (Besuchs- oder Geschäftsreise, Studium, Beschäftigung, Familienzusammenführung etc.) und wie lange Sie bleiben wollen.

Bei der Beantragung des Visums benötigen Sie einen Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung.

Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Besuch in Deutschland ein Visum, das sie bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. In vielen Fällen brauchen sie dazu eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers. Wenn Sie also Besuch von ausländischen Verwandten, Freund/innen oder Bekannten erwarten, bürgen Sie für sie. Sie verpflichten sich, sämtliche Kosten zu tragen, die der Aufenthalt und die Ausreise Ihrer Gäste verursachen, sollten diese nicht selbst über genügend Geld verfügen. Dazu gehören Kosten für den Lebensunterhalt, für die Versorgung im Krankheitsfall und auch für die Ausreise. Dadurch soll verhindert werden, dass im Bedarfsfall die öffentliche Hand für anfallende Kosten aufkommen muss. Das gilt übrigens auch, wenn sich der Gast nach seinem Besuch bei Ihnen weiterhin in Deutschland aufhält. Wenn Ihre Gäste eine Reiseversicherung abschließen, können Sie Ihr Risiko verringern.

Welche Gebühren fallen an?

Die zuständige deutsche Auslandsvertretung erhebt Gebühren für die Erteilung eines Visums. In der Regel beträgt die Visumgebühr einheitlich 75 €, jedoch gibt es Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen (z.B. Studierende, Ehegatten von EU-Angehörigen) und nach Einzelfallprüfung.

Für eine Verpflichtungserklärung werden von der Ausländerbehörde in Deutschland 29 € erhoben.

Welche Unterlagen werden zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigt?

Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zur Ausländerbehörde: 

  • einen amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)

  • Ihren Aufenthaltstitel (für ausländische Staatsangehörige)

  • Einkommensnachweise (z.B. drei Abrechnungen oder Ihren Einkommensteuerbescheid)

  • einen Wohnraumnachweis (z.B. Mietvertrag, Grundbesitzabgabenbescheid)

  • die persönlichen Daten der Person/en, die eingeladen werden sollen

Weitere Informationen

Visabestimmungen, dargestellt auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html#doc350344bodyText4

Rechtsgrundlage