Einbürgerung

Welche Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung erfüllt sein?

Für die Einbürgerungen sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Sie haben in der Regel Anspruch auf eine Einbürgerung, wenn Sie:

  • Seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben,

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,

  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen,

  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind,

  • für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen,

  • über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,

  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland haben (staatsbürgerliche Kenntnisse) und

  • Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren.

Es gibt zahlreiche Ausnahmen von diesen Regeln. So kann zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen wie einem guten Schul- oder Bildungsabschluss der erforderliche Aufenthalt auf sechs Jahre verkürzt werden.

Auch von der Bedingung, dass der Lebensunterhalt eigenständig gesichert werden muss, kann abgesehen werden, wenn Sie beispielsweise durch eine betriebsbedingte Kündigung arbeitslos geworden sind und Sie trotz intensiver Bemühungen keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben.

Es ist nicht immer notwendig, dass die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten können ihre Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen behalten. Auch wenn die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen erreicht werden kann, zum Beispiel, wenn Ihr Heimatstaat eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht vorsieht oder sie regelmäßig verweigert, wird die Mehrstaatigkeit hingenommen, d.h. Sie können zwei Staatsangehörigkeiten haben. Dies gilt grundsätzlich auch bei Asylberechtigten und Flüchtlingen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255 €, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51 €. Die Gebühren werden mit der Antragstellung erhoben.


Was ist zu einem Termin bei der Einbürgerungsbehörde mitzubringen?

Ihre Einbürgerungsbehörde berät Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Rechtsgrundlagen