Aufenthaltstitel und Aufenthaltszwecke

Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel sind Genehmigungen, die zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigen. Bis auf das Visum werden folgende Aufenthaltstitel im Inland von der Ausländerbehörde ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis

  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Daueraufenthalt EU

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Alle Aufenthaltstitel außer dem Visum werden als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Dies ist ein elektronisches Dokument im Scheckkartenformat mit biometrischen Daten und besonderen Sicherheitsmerkmalen. Eine Karte ist maximal 10 Jahre gültig. Der eAT enthält einen kontaktlosen Chip, auf dem neben Ihren Fingerabdrücken und einem biometrischen Lichtbild auch Ihre Unterschrift und Adresse gespeichert sind.

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern möchten, kommen Sie bitte persönlich in die Ausländerbehörde. Im Anschluss erhalten Sie einen Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke auf dem Postweg. Da die elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, kann es vier bis sechs Wochen dauern bis Sie Ihren eAT erhalten.

Achtung: Ein abgelaufener Titel kann nicht verlängert werden und berechtigt nicht mehr zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit!

  

Aufenthaltszwecke

Jeder Aufenthaltstitel wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel in Deutschland eine Ausbildung machen möchten, können Sie einen „Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausbildung“ beantragen. Oder wenn Sie als Fachkraft aus einem Nicht-EU-Staat stammen und in Deutschland arbeiten möchten, können Sie eine „Blaue Karte EU“ beantragen.

Die Aufenthaltstitel sind an bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Sie regeln, welche Rechte und Pflichten Sie haben. So dürfen Sie beispielsweise mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nicht erwerbstätig sein. Deshalb müssen Sie es der Ausländerbehörde mitteilen, wenn sich Ihr Aufenthaltszweck ändert. 

Folgende Aufenthaltszwecke werden unterschieden:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (für selbstständig Tätige und nicht selbstständig Beschäftigte)
  • völkerrechtliche, humanitäre und/oder politische Gründe
  • familiäre Gründe

Die Behörden in Deutschland entscheiden, welcher Titel erteilt wird. In den meisten Fällen ist die örtliche Ausländerbehörde zuständig. Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.