Beteiligungsmanagement

Der Landkreis Aurich ist an mehreren Unternehmen und Einrichtungen, die privat- oder öffentlich-rechtlich geführt werden und kommunale Dienstleistungen erbringen, beteiligt.

Nach § 150 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) überwacht und koordiniert der Landkreis Aurich seine Unternehmen und Einrichtungen sowie Beteiligungen an ihnen im Sinne der von ihr zu erfüllenden öffentlichen Zwecke. Die Pflicht zur Überwachung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung wird vom Beteiligungsmanagement wahrgenommen.

Das Beteiligungsmanagement berät und unterstützt die Verwaltungsspitze, Entscheidungsträger und Aufsichtsgremien in ihrer Steuerungsverantwortung und sichert die Überwachung und Unterstützung der Beteiligungen des Landkreises unter einheitlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten. Die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Beteiligungen ist in der „Richtlinie für die Beteiligungen des Landkreises Aurich“ geregelt.

Neben der Erstellung und Veröffentlichung des jährlichen Beteiligungsberichtes gem. § 151 NKomVG sind Beteiligungscontrolling, Beteiligungsverwaltung und Mandatsträgerbetreuung die zentralen Aufgabenbereiche des Beteiligungsmanagements. In der Beteiligungsverwaltung werden rechtliche, politische und organisatorische Grundsatzfrage bearbeitet sowie alle Unterlagen und Informationen zu den Beteiligungen zentral verwaltet. Dem Beteiligungscontrolling kommt eine beratende und unterstützende Funktion zu, indem betriebswirtschaftliche Analysen und Sachverhaltsbewertungen vorgenommen und in einem Berichtswesen zusammengefasst werden. Die Informationsversorgung und Beratung kommunaler Vertreter in den Gremien der Beteiligungen werden unter der Mandatsträgerbetreuung zusammengefasst.