Trichinenuntersuchung

Bei Schweinen (Haus- und Wildschweinen), Pferden, Dachsen und anderen Tierarten, die Träger von Trichinen sein können, ist die Untersuchung von Fleischproben auf das Vorhandensein von Trichinen (parasitäre Würmer) gesetzlich vorgeschrieben. Die Probenentnahme erfolgt in der Regel durch das verantwortliche Fleischbeschaupersonal.

Alle gewerblich entnommenen Trichinenproben werden montags und donnerstags im Veterinäramt durch einen Fleischbeschauer untersucht.

Es besteht für Jäger in Absprache mit dem Fleischbeschaupersonal/Veterinäramt die Möglichkeit, auch Wildschweinproben gebührenpflichtig untersuchen zu lassen. Dazu ist es notwendig, dass die erforderlichen Proben telefonisch (Tel 04941-16 3901) im Veterinäramt angemeldet und an den Untersuchungstagen gebracht werden.