BSE Untersuchung

Bei Rindern ist seit dem 14.07.2011 die Entnahme von sogenannten BSE-Proben ab einem Alter von 72 Monaten gesetzlich vorgeschrieben (vorher 48 Monate).

Diese BSE-Probeentnahme erfolgt durch das zuständige Fleischbeschaupersonal des Landkreises im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung.

Den Tierbesitzern sowie den Schlachtbetrieben ist die Möglichkeit eröffnet worden, über das Veterinäramt die BSE-Proben an das zuständige Veterinärinstitut Oldenburg zu senden. Dazu ist es erforderlich, dass das Veterinäramt nach telefonischer Anmeldung entweder dienstags oder donnerstags bis 10:00 Uhr vormittags die entnommenen Proben erhält.

Die eigentliche Probe muss von einem vom Fleischbeschauer ausgefüllten

  • Untersuchungsauftrag sowie einem
  • Rinderpass (Kopie)

begleitet sein.