Hausordnung der Falkenhütte

  1.  Die nachfolgende Hausordnung ist für alle TeilnehmerInnen an der Winterfreizeit des Landkreises Aurich verbindlich.
  2. Alle TeilnehmerInnen tragen dafür Sorge, dass die Zimmer und genutzten Räumlichkeiten in einem einigermaßen geordneten Zustand bleiben. hierzu gehört, z.B. dass: 
    • die Abfalleimer regelmäßig geleert werden, 
    • keine Wände, Betten, Möbel usw. bemalt (beschmiert) werden, 
    • die Leselampen nicht an die Wände gedrückt werden;  
    • keine elektrischen Geräte (Wasserkocher) in den Zimmern benutzt werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Smartphones und Ladegeräte.
    • keine Getränke mit auf die Zimmer genommen werden.
    • Kaugummis im Haus nicht gestattet sind
  3. Zur Vermeidung von Sachbeschädigungen und unnötiger Lärmbelästigung ist das Toben in den Schlafräumen, Fluren und sonstigen Räumen nicht gestattet.
  4. Um eine unnötige Lärmbelästigung der übrigen Hausgäste zu verhindern bzw. zu unterbinden, sind im Haus nur Hausschuhe, Turnschuhe etc. zu tragen.
  5. Das Rauchen in den Zimmern ist strikt verboten. Hier gilt selbstverständlich auch das Jugendschutzgesetz während des gesamten Aufenthaltes.
  6. Getränke sind nur in der Gaststube bzw. in den Aufenthaltsräumen einzunehmen. 
  7. Für die Benutzung des es Seminarraumes im Keller gilt folgendes: Der Raum ist von den Benutzern nach dem Aufenthalt in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Hierzu gehört, dass 
    • leere Gläser und Flaschen wieder nach oben in die Gaststube zurückzubringen sind. 
    • offene Feuer (wie Kerzen u.s.w) nicht gestattet sind !!! 
  8. Der Aufenthalt in den Aufenthaltsräumen sowie in den Zimmern ist während der Zeiten, in denen der Ski/Snowboardunterricht erteilt wird, nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kranke. Außerdem können die Teilnehmer im Haus bleiben, wenn die Witterungsverhältnisse das Ski bzw. Snowboardfahren nicht zulassen. Den Anweisungen der Hüttenwirtin ist insoweit Folge zu leisten.
  9. Die Ski- bzw. Snowboardausrüstung ist ordentlich in den dafür vorgesehenen Räumen abzustellen.
  10. Der Landkreis Aurich haftet nicht für Schäden, die von den TeilnehmerInnen verursacht worden sind. Hier haften die Reisenden selber.
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