Hausordnung der Falkenhütte

  1. Die nachfolgende Hausordnung ist für alle TeilnehmerInnen an der Winterfreizeit des Landkreises Aurich verbindlich.

  2. Alle TeilnehmerInnen tragen dafür Sorge, dass die Schlafräume in einem einigermaßen geordneten Zustand bleiben. hierzu gehört, dass
    • die Abfalleimer regelmäßig geleert werden,
    • keine Adressen an die Wände, die Betten usw. geschrieben werden,
    • die Leselampen nicht an die Wände gedruckt werden;
    • keine elektrischen Geräte in den Zimmern benutzt werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Radios bzw. CD/MP3 Player.
    • keine Getränke mit auf die Zimmer genommen werden.
    • Kaugummis im Haus nicht gestattet sind

  3. Zur Vermeidung von Sachbeschädigungen und unnötiger Lärmbelästigung ist das Toben in den Schlafräumen, Fluren und sonstigen Räumen nicht gestattet.

  4. Um eine unnötige Lärmbelästigung der übrigen Hausgäste zu verhindern bzw. zu unterbinden, sind im Haus nur Hausschuhe, Turnschuhe etc. zu tragen. Clogs dürfen wegen der Lärmbelästigung nicht getragen werden.

  5. Das Rauchen in den Zimmern ist strikt verboten.

  6. Getränke sind nur in der Gaststube bzw. im Kellerstüble einzunehmen.

  7. Für die Benutzung des Kellerstübles gilt folgendes: Der Raum ist von den Benutzern nach dem Aufenthalt in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Hierzu gehört, dass
    • die Aschenbecher geleert werden und
    • leere Gläser und Flaschen wieder nach oben in die Gaststube zurückzubringen sind.
    • offene Feuer ( wie Kerzen u.s.w ) nicht gestattet sind !!!

  8. Der Aufenthalt in den Aufenthaltsräumen sowie in den Zimmern ist während der Zeiten, in denen der Ski/Snowboardunterricht erteilt wird, nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kranke. Außerdem können die Teilnehmer im Haus bleiben, wenn die Witterungsverhältnisse das Ski bzw. Snowboardfahren nicht zulassen. Den Anweisungen der Hüttenwirtin ist insoweit Folge zu leisten.

  9. Die Ski- bzw. Snowboardausrüstung ist ordentlich in den dafür vorgesehenen Räumen abzustellen.

  10. Eingehende Telefongespräche werden nur in der Zeit von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr angenommen.

  11. Der Landkreis Aurich haftet nicht für Schäden, die von den TeilnehmerInnen verursacht worden sind. Hier haften die Reisenden selber.