Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Die Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung umfasst die Schuljahrgänge 1 bis  12. Altersgemäß werden von allen Schülern folgende Schulstufen durchlaufen:

  • Primarstufe (1. - 4. Schulbesuchsjahr)
  • Sekundarstufe I (5. - 9. Schulbesuchsjahr)
  • Sekundarstufe II (10. - 12. Schulbesuchsjahr).

Nach § 65 Abs. 1 NSchG kann die auf 12 Jahre festgelegte Schulpflichtzeit aufgrund besonderer Umstände verlängert werden.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Entwicklung zeigen unterschiedliche Erscheinungsbilder in den verschiedenen Entwicklungsbereichen. Vielfach wird die Lern- und Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen durch körperliche, psychische und soziale Bedingungen und Beeinträchtigungen in individueller Ausprägung zusätzlich erschwert. Aufgrund dieser Entwicklungslage verfügen sie über unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten, die durch Erziehung und Unterricht beeinflussbar sind.

Ausdrücklich sind Schülerinnen und Schüler mit einbezogen, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen in allen Entwicklungs- und Lernbereichen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische und soziale Kompetenzen können erforderlich sein, um die sonderpädagogische Unterstützung im Unterricht zu gewährleisten.

Die sonderpädagogische Förderung im Schwerpunkt Geistige Entwicklung hat die Aufgabe, jeder Schülerin und jedem Schüler Hilfen zur Entwicklung der individuell erreichbaren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu geben.

Unterricht und Erziehung haben den Auftrag, ein Lernumfeld zu gestalten, in dem Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit entfalten können, damit sie zur größtmöglichen Eigenständigkeit gelangen und Chancen zur eigenen Entwicklung nutzen. Dadurch wird es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, soziale Kompetenz zu erwerben, Umwelt zu erfahren und aktiv zu gestalten, Wissen zu erwerben sowie selbstbestimmt zu handeln.