1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2018 für den LK Aurich

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen zu der 1. Änderung des Regionales Raumordnungsprogramms 2018 für den Landkreis Aurich (RROP 2018 LK Aurich) zur Verfügung.

Der Kreistag des Landkreises Aurichs hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 beschlossen, dass  das  Verfahren  zur  1.  Änderung  des  RROP 2018 LK Aurich durch Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten eingeleitet wird.

Die Änderung des RROP ist beabsichtigt in Bezug auf die Festlegung von weiteren Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung „Klei“ und die Überprüfung und Aktualisierung der bisher festgelegten Versorgungskerne.

Beteiligung zu den allgemeinen Planungsabsichten

Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die geplante 1. Änderung des RROP 2018 LK Aurich unterrichtet.

Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden aufgefordert, Hinweise und Anregungen sowie Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, soweit diese für die Erarbeitung des Entwurfs der 1. Änderung des RROP 2018 LK Aurich relevant sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Diese sind bis zum 02.03.2020 an den Landkreis Aurich vorzugsweise elektronisch (per E-Mail an regionalplanung@landkreis-aurich.de) zu richten. Es ist ebenso möglich, die Hinweise und Anregungen sowie Informationen postalisch an den Landkreis Aurich, Amt 80 Kreisentwicklung, Postfach 1480, 26584 Aurich zu senden. Eine Doppelsendung per Mail und postalisch ist nicht erforderlich.

Die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten können Sie auf der rechten Seite einsehen.

Das derzeit gültige Regionale Raumordnungsprogramm können Sie hier abrufen.

 

 

Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung