Zentralklinikum Georgsheil

Errichtung "Zentralklinikum Ostfriesland" am Standort Georgsheil

Auf Basis der durch den Vorhabenträger eingereichten Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren / Antrag auf raumordnerische Beurteilung wurde am 14. April 2015 zur Antragskonferenz eingeladen. Eingeladen waren ca. 110 Vertreter von Behörden, Kommunen und den Trägern öffentlicher Belange. Ziel der Antragskonferenz war es, den Vorhabenträger in die Lage zu versetzen, die von der Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit den Beteiligten für notwendig erachteten Unterlagen umfassend erarbeiten und zusammenstellen zu können. Nach Fertigstellung der Unterlagen entscheidet die Untere Landesplanungsbehörde über die Einleitung des Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG in Verbindung mit den §§ 9 ff. NROG über die Einleitung des Verfahrens.

Grundsätzliche Fragen, die im Laufe der Antragskonferenz aufgeworfen wurden, sind in der Zwischenzeit geklärt worden. Danach liegt die Zuständigkeit für ein mögliches Raumordnungsverfahren bei der Unteren Landesplanungsbehörde. Die im Raum stehende grundsätzliche Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Landesplanung wurde einer Vorprüfung unterzogen. Nach dem Ergebnis stehen dem Vorhaben voraussichtlich keine landesplanerischen Ziele entgegen.

Der derzeitige Verfahrensstand kann unter www.landkreis-aurich.de/zentralklinikum eingesehen werden.