Nachsorgender Bodenschutz

Unter dem Begriff des nachsorgenden Bodenschutzes versteht man die Wiederherstellung der allgemeinen Bodenfunktionen durch die Sanierung eines belasteten Standortes / einer Altlast (Altlastensanierung).

 

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) unterscheidet zwischen einer schädlichen Bodenveränderung (Beeinträchtigung der Bodenfunktionen) und einer Altlast.

Altlasten sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Unter Sanierung versteht man einerseits die Maßnahmen die notwendig sind, um Schadstoffe aus dem Boden zu entfernen (Dekontaminationsmaßnahmen). Dadurch wird dem Boden die Möglichkeit gegeben, seine natürlichen, biologischen und chemischen Funktionen wieder zu übernehmen. Andererseits zählen hierzu auch Maßnahmen zur Verhinderung der Schadstoffausbreitung (Sicherungsmaßnahmen).